Sharing-Dienste brauchen Regeln
Kommentar von Christian Latz zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Berliner Sharing-Marktes
Berlin (ots)
Kurzform:
Eines der zentralen Probleme der gewerblichen Angebote von E-Scootern, Leihrädern und Carsharing-Wagen ist seit Beginn, dass sie sich nicht gleichmäßig über die Stadt verteilen, sondern dort stehen, wo die Erlöse wegen der Vielzahl an Menschen am höchsten sind: im Zentrum. Mit dem Kniff, die Angebote zur Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes zu erklären, bekommt das Land endlich eine Handhabe, bei Problemen besser reagieren zu können. Im Zweifel, weil dem Anbieter der Lizenzentzug droht. Wichtiger ist jedoch, dass die Anbieter dazu bewegt werden, ihre Sharing-Fahrzeuge vermehrt am Stadtrand aufzustellen. Im Zentrum ist der ÖPNV gut. In den Außenbezirken hingegen kann eine U-Bahn per E-Scooter schneller erreicht und dadurch deutlich attraktiver werden. So könnte der Individualverkehr reduziert werden.
Der vollständige Kommentar:
Die große Wut auf E-Scooter ist mehr als ein Jahr nach Markteintritt abgeebbt, die einst im Zentrum omnipräsenten Leihräder befinden sich ohnehin schon wieder im Rückwärtsgang. Aus dieser Perspektive betrachtet, ist das Timing des Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Berliner Sharing-Markts nicht ganz optimal. Doch das ändert nichts an seiner Bedeutung. Mit einem neuen Paragrafen im Berliner Straßengesetz will das Haus von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) Leihrädern, E-Scootern und Carsharing-Wagen endlich mehr Vorschriften verpassen. Die Zeiten, wo Anbieter Straßen und Plätze im Zentrum mit ihren Flotten geflutet haben, sollen dann endgültig vorbei sein. Künftig sollen die Fahrzeugzahlen begrenzt sein. Auch ob und unter welchen Bedingungen die Anbieter ihre Gefährte in den Verkehr bringen können, soll geregelt werden. Das ist ein überfälliger Schritt.
Zugegeben: Im Vergleich zu 1,2 Millionen privaten Pkw in Berlin nehmen sich 6000 Carsharing-Wagen gering aus. Auch die E-Scooter und Leihräder in der Stadt kann man auf einem Bruchteil von deren Flächenverbrauch unterbringen. Eines der zentralen Pro-bleme der gewerblichen Angebote ist jedoch seit Beginn, dass sie sich nicht gleichmäßig über die Stadt verteilen, sondern dort stehen, wo die Erlöse wegen der Vielzahl an Menschen am höchsten sind: im Zentrum.
Mit dem Kniff, die Angebote zur Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes zu erklären, bekommt das Land endlich eine Handhabe, bei Pro-blemen besser reagieren zu können. Im Zweifel, weil dem Anbieter der Lizenzentzug droht. Wichtiger ist jedoch, dass die Anbieter dazu bewegt werden, ihre Sharing-Fahrzeuge vermehrt am Stadtrand aufzustellen. Im Zentrum ist der ÖPNV gut. In den Außenbezirken hingegen kann eine U-Bahn per E-Scooter schneller erreicht und dadurch deutlich attraktiver werden. So könnte der Individualverkehr reduziert werden.
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