"Berliner Morgenpost": Entweder alle oder keiner. Kommentar von Jens Anker zur Hauptstadtzulage für Beamte und warum sie verfassungswidrig ist
Berlin (ots)
Als wenn Finanzsenator Stefan Evers (CDU) wegen der schwierigen Finanzlage nicht schon genug Probleme hätte, um das Geld im Land zusammenzuhalten, verschärft das Verwaltungsgericht seine Sorgen. Die Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro monatlich, die Berlin seit 2020 den Beamten der unteren Gehaltsgruppen gewährt, ist verfassungswidrig, urteilten die Richter. Es könne nicht sein, dass Beschäftigte unterer Beamtenränge genauso viel oder sogar mehr verdienten als Beschäftigte höherer Beamtenränge.
Das heißt, entweder müssen alle Mitarbeiter die Zulage erhalten oder keiner. Das Urteil, das nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird, offenbart ein Grundproblem in der Besoldung öffentlich Bediensteter: Das Land als Dienstherr würde gern den unteren Gehaltsgruppen mehr Geld bezahlen, damit sie mit den Widrigkeiten der Inflation und steigenden Mieten besser zurechtkommen. Doch dagegen spricht der Gleichheitsgrundsatz, den höher Bedienstete in solchen Fällen gern geltend machen. Anders ausgedrückt: Solidarität mit weniger Verdienenden ist im Beamtenwesen nicht vorgesehen. Wie viel Geld nun zurück- oder nachgezahlt werden muss, ist bis zur endgültigen Entscheidung unklar.
Ohnehin war die Hauptstadtzulage umstritten, weil Berlin seine Beamten im Vergleich zu anderen Ländern dadurch besserstellt und seine Mitgliedschaft im Tarifverbund der Länder riskiert. In jedem Fall bedeutet das Urteil aber, dass der Finanzsenator mit neuen Unsicherheiten in mehrstelliger Millionenhöhe umgehen muss. Die Berliner Finanzen der kommenden Jahre stehen damit auf noch wackligeren Füßen. Das ist keine gute Nachricht für die Hauptstadtfinanzen.
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