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Berliner Morgenpost: kommentar La Belle

Berlin (ots)

Sind eine Million Dollar der angemessene Preis für
ein Menschenleben? 350000 Dollar adäquater Ausgleich für
schwerste Verletzungen? Die zwischen Libyen und den Anwälten der
Opfer des La- Belle-Anschlags erzielte Einigung löst zwiespältige
Gefühle aus. Es ist überaus begrüßenswert, dass die Verhandlungen
beendet sind und endlich ein formaler Schlussstrich unter den
Anschlag auf die Berliner Diskothek im Jahr 1986 gezogen werden kann.
Mögen die überlebenden Opfer ein wenig Ruhe finden. Mit der Einigung
ist darüber hinaus der Weg des einstigen „Schurkenstaates“ Libyen
zurück in die Weltgemeinschaft geebnet. Seitdem Revolutionsführer
Muammar al Gaddafi dem Terror in den 90er-Jahren abgeschworen hat,
bemühte er sich um eine Rückkehr auf das internationale Parkett.
Zuletzt hatte es erste Annäherungen mit dem britischen
Premierminister Tony Blair gegeben. Auch Deutschland bekundete stets
das Interesse, die wirtschaftlichen Beziehungen zu dem reichen
nordafrikanischen Staat auszubauen. Unmittelbar vor der Einigung
verkündete die Bundesregierung, dass einer Reise Kanzler Schröders
nach Libyen nichts mehr im Weg stehe. Stets knüpften die
Verhandlungspartner jedoch das Ansinnen Gaddafis an die Forderung,
die Opfer libyscher Anschläge zu entschädigen. Das ist nun geschehen.
Die seelischen und körperlichen Verstümmelungen der Opfer kann
allerdings kein Geldbetrag der Welt heilen. Von den schnell dahin
geworfenen Worten der „unbürokratischen Hilfe“ bleibt in den
seltensten Fällen etwas übrig. Im Fall La Belle war es die private
Opferschutz-Organisation Weißer Ring, die den Opfern unmittelbar nach
dem Anschlag wenigstens einen kleinen Betrag zahlte. Jedes Opfer
einer Straftat muss in Deutschland selbst den steinigen juristischen
Weg einschlagen, um seine Peiniger zu Schmerzensgeld oder
Wiedergutmachung zu zwingen. Das hilflose Schulterzucken der Politik
dabei ist ein Versagen des Rechtstaates. Wenn es die Politiker mit
dem Schutz der Menschen ernst meinen, dürfen sie nicht ausgerechnet
bei denjenigen zusehen, die unschuldig zu Opfern werden. Hier steht
der Staat in der Pflicht, für die Interessen der Opfer zu kämpfen,
notfalls in Vorleistung zu gehen und sich dann selbst um einen
Ausgleich von den Tätern zu kümmern. Alles andere ist eine Verhöhnung
der Betroffenen, die sie erneut zu Opfern macht.
ots-Originaltext: Berliner Morgenpost
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=53614

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Telefon: 030/25910
Fax: 030/25913244

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