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Änderungen im vereinfachten Eisenbahnversandverfahren (vgVV) endet, Umstellung auf NCTS kommt

Änderungen im vereinfachten Eisenbahnversandverfahren (vgVV) endet, Umstellung auf NCTS kommt
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Änderungen im vereinfachten Eisenbahnversandverfahren (vgVV) endet: Dies bedeutet, dass sämtliche bisher im vgVV abgewickelten Transporte auf das New Computerized Transit System (NCTS) umgestellt werden müssen. Kunden können hierfür auf das SGS TransitNet basierend auf der Nutzung von NCTS zurückgreifen.

Änderungen im vereinfachten Eisenbahnversandverfahren (vgVV) endet – die Lösung: digitales NCTS Verfahren durch SGS TransitNet

Hamburg. Seit Jahrzehnten übernehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen mit dem papiergestützten „vgVV“, im Rahmen des Beauftragungsprozesses die Versandanmeldung bei den Zollbehörden. Die Beförderungsdokumente der Bahn (CIM-Frachtbrief und nationaler Eisenbahnfrachtbrief) dienten dabei als Zolldokument. Aber auch die Zolllandschaft im Schienengüterverkehr ist im Wandel.

Somit wird das vgVV in den Mitgliedstaaten der EU aufgrund des EU-Rechts schrittweise bis zum 1. Dezember 2023 unzulässig. Für aus Deutschland abgehende Verkehre gilt dies bereits ab dem 16. Juli 2023. Dies bedeutet, dass sämtliche bisher im vgVV abgewickelten Transporte auf das New Computerized Transit System (NCTS) umgestellt werden müssen. Kunden können hierfür auf das SGS TransitNet basierend auf der Nutzung von NCTS zurückgreifen.

SGS bietet das NCTS-Versandverfahren über TransitNet und weitere Zolldienstleistungen wie ABD-Erstellung und Importverzollungen an

Das NCTS Verfahren ist ein gemeinsames EU-Projekt für das Versandverfahren. Es basiert auf der elektronischen Kommunikation zwischen den Beteiligten (Anmeldern).

Mit der Verordnung Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union und den zugehörigen Durchführungsverordnungen

wird das NCTS-System von Phase 4 auf Phase 5 umgestellt. Für die Zollabfertigung ist dann für jede Transporteinheit ein eigenes NCTS T1 Dokument erforderlich. Diese Änderung erfordert eine genaue Deklaration der jeweiligen Warenpositionen und führt zu erhöhten administrativen Anforderungen. Jeder Nutzer des NCTS Verfahren benötigt, wenn er dieses nutzen möchte, eine eigene Bürgschaft gegenüber dem Zoll und entsprechende Zoll-Bewilligungen.

TransitNet ist das einzige europaweite e-Zoll-Transitverfahren, bei dem SGS im Namen seiner Kunden als Inhaber des Verfahrens gegenüber dem Zoll fungiert. TransitNet ist eine sichere, multilinguale, webbasierte Plattform, die Transitanmeldungen erfasst, steuert und überwacht, sodass alle Benutzer die Transitanmeldungen bis zur Beendigung online verfolgen können.

TransitNet ist derzeit in 26 Ländern mit den jeweiligen Zollsystemen verbunden. Dazu gehören 24 an das NCTS Verfahren angeschlossene Länder, die Ukraine, Moldawien sowie Weißrussland. TransitNet wird ständig weiterentwickelt, um den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden.

Unternehmen können über SGS TransitNet das Versandverfahren beim Zoll selbst anmelden oder durch SGS erstellen lassen. SGS stellt dafür eine Gesamtgarantiesumme von 850 Millionen Euro zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns! Unser Experte für Bahnbereich Volker Schliesche berät Sie hier ausführlich: +49 40 30101-283 / Volker.schliesche@sgs.com

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