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Trotz einiger Fortschritte: Gefahr für das deutsche Betriebsrentensystem nicht abgewendet Abstimmung im Beschäftigungs- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments

Wiesbaden (ots)

Der Beschäftigungs- und Sozialausschuss des
Europäischen Parlaments hat heute seinen Bericht zur so genannten 
Portabilitätsrichtlinie verabschiedet. "Nach der Abstimmung ist die 
Zukunft der deutschen Betriebsrenten weiterhin gefährdet. Der Bericht
enthält nun einige Schritte in die richtige Richtung, nach wie vor 
sind jedoch auch hochproblematische Regelungen enthalten. Diese 
müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren dringend korrigiert 
werden", sagte Hans Paul Frey, Hauptgeschäftsführer des 
Bundesarbeitgeberverbandes Chemie (BAVC).
Mit der Portabilitätsrichtlinie wollte die EU-Kommission die 
Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union 
erleichtern. Zu diesem Zweck sollte die Übertragung von 
Betriebsrentenanwartschaften europäisch geregelt werden. Statt die 
Portabilität zu gewährleisten, versuchte der Vorschlag jedoch die 
Mindeststandards für Betriebsrenten in allen Mitgliedsstaaten 
anzugleichen. Eine massive Verteuerung der von den Unternehmen 
freiwillig finanzierten betrieblichen Altersversorgung wäre die Folge
dieses Vorschlags gewesen. Eine Einschränkung der betrieblichen 
Altersversorgung wäre zu befürchten. Damit würden weniger 
Arbeitnehmer in den Genuss einer betrieblichen Zusatzversorgung 
kommen. Nach längeren Debatten zwischen den Mitgliedsstaaten und im 
Europäischen Parlament ging das Gesetzesvorhaben mit der heutigen 
Abstimmung in eine entscheidende Phase.
Dr. Axel Schack, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes 
HessenChemie erläutert wesentliche Aspekte des heutigen Ergebnisses: 
"Wir begrüßen, dass der Richtlinienvorschlag nun nach der 
übereinstimmenden Auffassung von Rat und Parlament nicht die 
Übertragbarkeit von Betriebsrenten regeln soll. Bei der ganz 
entscheidenden Frage der Anpassungspflicht für Rentenanwartschaften 
ist jedoch nur ein partieller Fortschritt festzustellen. Die vom 
Parlamentsausschuss angenommene Formulierung stellt zum Teil eine 
Verbesserung dar, weil sie wichtige arbeitgeberfinanzierte 
Betriebsrentensysteme von der Pflicht zur doppelten Anpassung sowohl 
der laufenden Renten, als auch der Anwartschaften auf die zukünftigen
Renten ausnimmt. Einige Systeme wären aber noch immer von einer 
erheblich Verteuerung betroffen." In Deutschland ist die Anpassung 
der laufenden Betriebsrenten gesetzlich geregelt.
Ferner wurden die Unverfallbarkeitsfristen im vorliegenden 
Berichtsentwurf quasi abgeschafft. Bisher haben in Deutschland nur 
die Beschäftigten einen garantierten Anspruch auf eine vom 
Unternehmen freiwillig finanzierte Betriebsrente, die ihrem 
Arbeitgeber mindestens fünf Jahre treu geblieben sind. Geht es nach 
der Mehrheit im Parlamentsausschuss, soll das zukünftig nur noch für 
die unter 25-jährigen Arbeitnehmer gelten. Für diejenigen, die das 
25. Lebensjahr vollendet haben, soll automatisch keine 
Unverfallbarkeitsfrist mehr gelten. "Diese Quasi-Abschaffung der 
Frist würde die betriebliche Altersversorgung massiv verteuern. 
Letztlich würde die betriebliche Altersversorgung eingeschränkt und 
dadurch für viele Beschäftigte geschmälert werden. Dies ist die 
völlig falsche Weichenstellung", so Schack weiter.
"Wir begrüßen, dass sich Parlamentarier, wie der hessische 
Europaabgeordnete und Vizepräsident des zuständigen 
Parlamentsausschusses, Thomas Mann, für Kompromisse stark gemacht 
haben. Dadurch konnte zum Beispiel die problematische 
Portabilitätsregelung gestrichen werden. Wir hoffen, dass sich im 
weiteren Gesetzgebungsverfahren die für das deutsche 
Betriebsrentensystem notwendigen Veränderungen des 
Richtlinienentwurfs noch durchsetzen lassen", erklärten Frey und 
Schack abschließend.
Die betriebliche Altersversorgung hat in der deutschen Chemie eine
besonders lange Tradition und ist weit verbreitet. Drei Viertel der 
bundesweit 1.900 Unternehmen der Branche bieten ihren Beschäftigten 
eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Außerdem 
gilt für die 550.000 Beschäftigten in der chemischen Industrie eine 
attraktive tarifliche Altersversorgung, die die Chemie-Sozialpartner 
als Vorreiter in Deutschland erstmals 1998 vereinbart und seitdem 
kontinuierlich weiterentwickelt haben.
Allein in der hessischen Chemie wären je nach Ausgestaltung der 
Portabilitätsrichtlinie die Betriebsrenten von über 70.000 
Beschäftigten betroffen.

Pressekontakt:

Arbeitgeberverband Chemie und
verwandte Industrien für das Land Hessen e.V.
Dr. Karsten Rudolf, stellv. Pressesprecher und Referent Verbands- und
Europakommunikation HessenChemie
Abraham-Lincoln-Straße 24, 65189 Wiesbaden
Tel: 0611 / 7106-46
Mobil: 01622 / 710646
Fax: 0611 / 7106-66
E-Mail: rudolf@hessenchemie.de
Internet: www.hessenchemie.de

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