Arbeitgeberverband HessenChemie
Trotz einiger Fortschritte: Gefahr für das deutsche Betriebsrentensystem nicht abgewendet Abstimmung im Beschäftigungs- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments
Wiesbaden (ots)
Der Beschäftigungs- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments hat heute seinen Bericht zur so genannten Portabilitätsrichtlinie verabschiedet. "Nach der Abstimmung ist die Zukunft der deutschen Betriebsrenten weiterhin gefährdet. Der Bericht enthält nun einige Schritte in die richtige Richtung, nach wie vor sind jedoch auch hochproblematische Regelungen enthalten. Diese müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren dringend korrigiert werden", sagte Hans Paul Frey, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie (BAVC).
Mit der Portabilitätsrichtlinie wollte die EU-Kommission die Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union erleichtern. Zu diesem Zweck sollte die Übertragung von Betriebsrentenanwartschaften europäisch geregelt werden. Statt die Portabilität zu gewährleisten, versuchte der Vorschlag jedoch die Mindeststandards für Betriebsrenten in allen Mitgliedsstaaten anzugleichen. Eine massive Verteuerung der von den Unternehmen freiwillig finanzierten betrieblichen Altersversorgung wäre die Folge dieses Vorschlags gewesen. Eine Einschränkung der betrieblichen Altersversorgung wäre zu befürchten. Damit würden weniger Arbeitnehmer in den Genuss einer betrieblichen Zusatzversorgung kommen. Nach längeren Debatten zwischen den Mitgliedsstaaten und im Europäischen Parlament ging das Gesetzesvorhaben mit der heutigen Abstimmung in eine entscheidende Phase.
Dr. Axel Schack, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes HessenChemie erläutert wesentliche Aspekte des heutigen Ergebnisses: "Wir begrüßen, dass der Richtlinienvorschlag nun nach der übereinstimmenden Auffassung von Rat und Parlament nicht die Übertragbarkeit von Betriebsrenten regeln soll. Bei der ganz entscheidenden Frage der Anpassungspflicht für Rentenanwartschaften ist jedoch nur ein partieller Fortschritt festzustellen. Die vom Parlamentsausschuss angenommene Formulierung stellt zum Teil eine Verbesserung dar, weil sie wichtige arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentensysteme von der Pflicht zur doppelten Anpassung sowohl der laufenden Renten, als auch der Anwartschaften auf die zukünftigen Renten ausnimmt. Einige Systeme wären aber noch immer von einer erheblich Verteuerung betroffen." In Deutschland ist die Anpassung der laufenden Betriebsrenten gesetzlich geregelt.
Ferner wurden die Unverfallbarkeitsfristen im vorliegenden Berichtsentwurf quasi abgeschafft. Bisher haben in Deutschland nur die Beschäftigten einen garantierten Anspruch auf eine vom Unternehmen freiwillig finanzierte Betriebsrente, die ihrem Arbeitgeber mindestens fünf Jahre treu geblieben sind. Geht es nach der Mehrheit im Parlamentsausschuss, soll das zukünftig nur noch für die unter 25-jährigen Arbeitnehmer gelten. Für diejenigen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, soll automatisch keine Unverfallbarkeitsfrist mehr gelten. "Diese Quasi-Abschaffung der Frist würde die betriebliche Altersversorgung massiv verteuern. Letztlich würde die betriebliche Altersversorgung eingeschränkt und dadurch für viele Beschäftigte geschmälert werden. Dies ist die völlig falsche Weichenstellung", so Schack weiter.
"Wir begrüßen, dass sich Parlamentarier, wie der hessische Europaabgeordnete und Vizepräsident des zuständigen Parlamentsausschusses, Thomas Mann, für Kompromisse stark gemacht haben. Dadurch konnte zum Beispiel die problematische Portabilitätsregelung gestrichen werden. Wir hoffen, dass sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren die für das deutsche Betriebsrentensystem notwendigen Veränderungen des Richtlinienentwurfs noch durchsetzen lassen", erklärten Frey und Schack abschließend.
Die betriebliche Altersversorgung hat in der deutschen Chemie eine besonders lange Tradition und ist weit verbreitet. Drei Viertel der bundesweit 1.900 Unternehmen der Branche bieten ihren Beschäftigten eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Außerdem gilt für die 550.000 Beschäftigten in der chemischen Industrie eine attraktive tarifliche Altersversorgung, die die Chemie-Sozialpartner als Vorreiter in Deutschland erstmals 1998 vereinbart und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt haben.
Allein in der hessischen Chemie wären je nach Ausgestaltung der Portabilitätsrichtlinie die Betriebsrenten von über 70.000 Beschäftigten betroffen.
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