Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
DStGB-Modell: "Zentrum für Arbeit (ZfA)"
Berlin (ots)
Das "Zentrum für Arbeit (ZfA)" - Effektive Hilfe für Arbeitssuchende unter einem Dach - Dauerhafte Kooperation zwischen Kommunen und Bundesagentur - Klare Verantwortungsstrukturen
Deutscher Städte- und Gemeindebund legt umfassendes wissenschaftliches Gutachten zur neuen Form der Arbeitsverwaltung nach dem Sozialgesetzbuch II vor.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat heute in Berlin ein umfassendes rechts- und verwaltungswissenschaftliches Gutachten vorgelegt, wie die Arbeitsverwaltung zwischen Kommunen und Bundesagentur besser, effektiver und dauerhaft organisiert werden kann. Hierzu besteht dringender Handlungsbedarf, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Zusammenarbeit in sog. vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Arbeitsgemeinschaften als unzulässige Mischverwaltung und Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2010 bestimmt hat.
Der renommierte Verfassungsrechtler und Verwaltungswissenschaftler Prof. Dr. Albert von Mutius kommt in dem Gutachten für den Deutschen Städte- und Gemeindebund zu folgenden zentralen Ergebnissen:
- Ein einheitlicher Gesetzesvollzug durch die Bundesagentur allein oder die Länder in eigener Verwaltung (Kommunalisierung der Arbeitsverwaltung) führt zu nachhaltigen Eingriffen in die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern mit unabsehbaren Folgen für die Verteilung der finanziellen Lasten.
- Die erhebliche Ausweitung des sog. Optionsmodells, wie vom Deutschen Landkreistag gefordert, (69 zugelassene Kommunen erproben die alleinverantwortliche Verwaltung des SGB II) ist als Dauerlösung ungeeignet. Sie wäre eine Umgehung des Aufgabenübertragungsverbotes nach Artikel 84 Absatz 1, Satz 7 GG und ist über Artikel 106 Absatz 8 GG nicht zu finanzieren. Also müssten wiederum die Länderhaushalte einstehen (Konnexität), was zu erheblichen Verwerfungen im Bund-Länder-Finanzausgleich führen würde. Fehlbedarfe bei den Kreisen würden zudem ergänzend von den kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage zu finanzieren sein.
- Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und von der Bundesagentur angedachte "kooperative Jobcenter" ist noch nicht abschließend entwickelt und hätte auf jeden Fall den Nachteil, dass die Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand nicht vollständig gewährleistet werden könnte. Es wäre wünschenswert, wenn dieser Vorschlag als bald organisationsrechtlich präzisiert würde.
Das vom DStGB vorgeschlagene "Zentrum für Arbeit" (ZfA)" wäre nach einer Gesetzesänderung auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Kommunen und Bundesagentur unter einem Dach und aus einer Hand zu organisieren. Ein solches "Zentrum für Arbeit (ZfA)" ist verfassungsrechtlich zulässig und kann einfachgesetzlich geschaffen werden.
Das "Zentrum für Arbeit (ZfA)" beruht auf einer klaren Verteilung der jeweiligen Verantwortung. Dennoch werden die zulässigen Möglichkeiten der Kooperation und Koordination der Leistungsgewährung im Interesse der Arbeitssuchenden ausgeschöpft. Dies hat folgende Vorteile:
- Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand. - Inhaltlich abgestimmte Leistungsgewährung in einem einzigen Bescheid. - Dauerhafte und effektive Kooperationen zwischen Kommunen und Bundesagentur mit einheitlicher Außenvertretung (eine Behörde). - Einheitliche Personalvertretung, rechtlich klare Grundlage für Personalbewirtschaftung. - Kommunen und Bundesagentur können ihre jeweiligen besonderen Fähigkeiten (z.B. bei der Sozialbetreuung die - Kommunen, bei Fortbildung und überregionaler Vermittlung die Bundesagentur) einbringen. - Der Bund bleibt dauerhaft in der politischen Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und - die Kommunen haben Rechtssicherheit bezüglich der Kosten und ihres Personals.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg und Prof. Dr. Albert von Mutius erklärten, "mit dem Gutachten wollen wir einen neuen und umsetzbaren Vorschlag in die politische Diskussion einbringen." Eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit lehnt der DStGB nach wie vor ab. Der Bund darf nicht aus der politischen Verantwortung entlassen werden. Im Übrigen wäre das Kostenrisiko für die Kommunen nicht zu kalkulieren. "Wir hoffen, dass das Gutachten zur Versachlichung der Debatte beiträgt. Es zeigt einen Weg auf, wie Kommunen und Bundesagentur diese wichtigste politische Aufgabe in Deutschland, nämlich die weitere Reduzierung der Arbeitslosigkeit, effektiv angehen können. Damit ist auch das Thema "Bundessozialamt" vom Tisch", sagte Landsberg weiter. Zudem muss es darum gehen, den fast 60.000 Beschäftigen von Kommunen und Bund, die in den ARGEn eine engagierte Aufbau- und Umsetzungsarbeit geleistet haben und leisten, endlich eine Perspektive zu geben, wie es weitergeht.
"Und nicht zuletzt: Wir als Städte- und Gemeindebund wollen, dass Kommunen, die dies wollen, sich weiterhin gemeinsam mit dem Bund in der Beschäftigungspolitik engagieren können. Das von uns heute vorgestellte Modell bietet dafür auch den Vorteil, dass Kommunen und Bund auf einer Augenhöhe miteinander auf öffentlich-rechtlicher Grundlage kooperieren können und ein klarer Kostenrahmen aufgestellt werden kann. Zudem ist es für uns unerlässliche Voraussetzung, dass Kreise sich nur mit Zustimmung der betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden entsprechend verpflichten dürften", so Landsberg.
Zu der rechtlichen und politischen Umsetzbarkeit des "Zentrums für Arbeit (ZfA)" wies Prof. Dr. von Mutius darauf hin, es werde erstmals eine Gesamtlösung vorgestellt, die in den engen Grenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis in Einzelheiten die organisatorischen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten notwendiger Kooperation und Koordination aufzeige und näher ausgestalte.
Landsberg und von Mutius äußersten die Erwartung, dass die Politik diesen Vorschlag aufgreife und in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorbereite.
Das Thesenpapier ist unter www.dstgb.de abrufbar.
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