Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
DStGB und Bundesagentur vereinbaren Leitlinien für Zusatzjobs Hartz IV nur erfolgreich bei zusätzlicher Beschäftigung
Berlin (ots)
Die Bundesagentur für Arbeit und der Deutsche Städte- und Gemeinde- bund (DStGB) haben sich auf Leitlinien verständig, wie insbesondere für Langzeitarbeitslose kurzfristig Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden können.
Das Reformvorhaben Hartz-IV wird nur akzeptiert werden, wenn es ge- lingt, zusätzliche Beschäftigung zu schaffen und gerade Langzeitarbeitslo-sen eine neue Perspektive zu geben, sagte das Geschäftsführende Prä-sidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.
Es müsse alles daran gesetzt werden, kurzfristig Stellen zum Beispiel im Pflegebereich, in der Jugendarbeit und im Umweltschutz zu schaffen.
Es müsse allerdings darauf geachtet werden, dass es nicht zu negativen Verdrängungseffekten für das örtliche Handwerk und Gewerbe komme und der erste Arbeitsmarkt beeinträchtigt werde. Dem tragen die zwischen DStGB und Bundesagentur für Arbeit vereinbarten Leitlinien Rechnung, indem sie Fördervoraussetzungen für diese Zusatzjobs aufstellen. Die Zu-satzjobs dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen, sie sollen nicht die Neueinrichtung von Arbeitsplätzen verhindern und sie müssen im öffentlichen Interesse liegen.
Deshalb ist auf lokaler Ebene mit den beteiligten Akteuren (Arbeitsagentu-ren, Kommunen, Wohlfahrtspflege, Vertreter der Arbeitgeber und Arbeit-nehmer) ein breiter Konsens anzustreben.
Alle Beteiligten müssen zusammenwirken, um die Arbeitslosigkeit wirksa-mer zu bekämpfen. Das Angebot für Zusatzjobs beginnt zwar nach den gesetzlichen Grundlagen erst am 1.1.2005. Aber schon heute bieten Kommunen, Vereine, Kirchen und gemeinnützige Organisationen von der BA finanzierte Stellen im Niedriglohnbereich an. So ist bekannt geworden, dass zum Beispiel in Berlin und Brandenburg, wo rund 235.000 Langzeit-arbeitslose gemeldet sind, kurzfristig bereits jetzt rund 14.000 Beschäfti-gungsmöglichkeiten geschaffen werden konnten.
Nach Feststellungen des DStGB werden die Jobs von den Langzeitar- beitslosen mit überwältigender Mehrheit akzeptiert, insbesondere wenn die Betroffenen eine Perspektive für zusätzliche Qualifikation und damit eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt sehen.
Der Text der Vereinbarung ist auf der Homepage des DStGB www.dstgb.de veröffentlicht (Rubrik Brennpunkte Hartz IV).
DStGB Pressemitteilung Nr. 63/2004 vom 13.10.2004
ots-Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
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Sprecher des DStGB
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