Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
DStGB zu Hartz IV: Kritik von Bundesminister Clement an Kommunen unberechtigt - Kommunen halten sich an das Gesetz und melden nur erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger -
Berlin (ots)
- Schuldzuweisungen des Bundes bringen die Reform des Arbeitsmarktes nicht voran -
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält die Kritik von Bundeswirtschaftsminister Clement, die Kommunen würden dem Bund eine zu hohe Zahl bisheriger Sozialhilfeempfänger zuführen, die nicht die gesetzlichen Kriterien der Erwerbsfähigkeit erfüllen, für unberechtigt. Wer erwerbsfähig ist, regelt das Gesetz. Als erwerbsfähig gilt eine Person dann, wenn sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Diese klare Regelung ist auf ausdrücklichen Wunsch der Kommunen so in das Gesetz aufgenommen worden, um gerade Verschiebebahnhöfe zwischen Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II zu vermeiden, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin. Insoweit ist der Vorwurf, die Kommunen würden Komakranke als erwerbsfähig melden, nicht berechtigt.
Die jetzt genannten Zahlen zeigen drastisch, wie die Situation am Arbeitsmarkt tatsächlich ist und dass letztlich mehr Menschen erwerbsfähig, aber arbeitslos sind, als bisher angenommen wurde. Mit Schuldzuweisungen kommen wir nicht weiter. Über alle Parteigrenzen hinaus müssen die Kräfte von Bund, Ländern, Gemeinden, Wirtschaft und Gewerkschaften mobilisiert werden, um endlich mehr Arbeit in Deutschland zu schaffen. Dies wird nur gelingen, wenn wir endlich die Investitionen der Kommunen stärken, damit die örtliche Wirtschaft Aufträge bekommt und Arbeitsplätze schaffen kann.
Im Übrigen wies der DStGB darauf hin, dass bei Zweifelsfragen über die Erwerbsfähigkeit einer Person Einigungsstellen vorgesehen sind. Diese wurden bisher nur in geringem Umfang eingerichtet. Der DStGB wertet dies als Signal, dass zumindest im Bereich der Arbeitsgemeinschaften Einigkeit über die Erwerbsfähigkeit besteht.
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Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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