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DStGB zur Ausdehnung des europäischen Vergaberechts - Bürokratie und Kosten steigen, Subsidiaritätsprinzip und kommunale Selbstverwaltung werden verletzt

Berlin (ots)

Als einen gänzlich untauglichen Versuch mit nur
noch mehr Bürokratie und noch mehr Kosten bezeichnet der Deutsche 
Städte- und Gemeindebund die jetzt vorgelegte Mitteilung der 
Europäischen Kommission, wonach auch kleinere Beschaffungen von 
Kommunen einem europaweiten Wettbewerb unterworfen werden. "Es ist 
nicht nachvollziehbar, warum etwa die Stadt Paderborn einen 
Kleinauftrag im Lieferbereich über 50 000 Euro, also die Beschaffung 
von Büromaterial oder Schulmöbel, europaweit bis nach Portugal oder 
Griechenland ausschreiben soll", erklärte Dr. Gerd Landsberg, 
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, heute 
in Berlin.
Der europäische Rechtsgeber hat mit der Schaffung von 
EU-Schwellenwerten, wonach in Deutschland im Baubereich die Kommunen 
Aufträge ab fünf Millionen Euro und im Liefer- und 
Dienstleistungsbereich ab 200 000 Euro europaweit ausschreiben 
müssen, eine klare Trennung zwischen EU-relevanten und nicht 
EU-relevanten Beschaffungen vorgenommen. Diese Aufteilung führt dazu,
dass bisher im Kommunalbereich ca. 98 % aller Aufträge unterhalb der 
EU-Schwellenwerte liegen und demnach nach den Vergaberegeln rein 
national ausgeschrieben werden. Die Differenzierung entspricht dem 
Subsidiaritätsprinzip und macht deutlich, dass es für volumenmäßig 
geringere Aufträge keine Kompetenz Europas gibt.
Im Übrigen verkennt die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag
völlig, dass z. B. der Baumarkt sehr stark regional begrenzt ist. 
"Ein spanischer Bauunternehmer wird kaum ein Interesse daran haben, 
seine Bagger und Lkw´s über die Pyrenäen bis nach Deutschland zu 
transportieren, um hier bei einer Kommune einen 
Ein-Millionen-Euro-Bauauftrag auszuführen," erklärte Landsberg. Der 
Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in dem Vorhaben der 
EU-Kommission daher einen weiteren Beleg für die Praxisferne der 
europäischen Institutionen.
Als weiteres Beispiel nennt der DStGB in diesem Zusammenhang die 
Unterstellung der interkommunalen Zusammenarbeit unter das 
EU-Vergaberecht. "Hierdurch wird eine sehr effiziente und gemeinsam 
durch die Kommunen zugunsten ihrer Bürger auf hohem qualitativem 
Niveau vorgenommene Kooperation, etwa im Bereich der Wasserversorgung
oder auch der Abwasserentsorgung, ausgehöhlt und ein faktischer Zwang
zur Privatisierung begründet", erklärte Landsberg. Dies höhlt die 
kommunale Selbstverwaltung und das kommunale Organisationsrecht aus.
Auch die durch die Europäische Kommission zwingend vorgegebene 
europaweite Ausschreibung von Schulbüchern durch die Kommunen, bei 
der wegen der Preisbindung in Deutschland der Grundsatz gilt "Außer 
Spesen nichts gewesen!" gehört nach Auffassung des Deutschen Städte- 
und Gemeindebundes abgeschafft.

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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