Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Ausbildungsplatzabgabe: Dreister und absurder geht es nicht mehr
Bonn (ots)
Verantwortungslos und dreist nennt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, die gegenwärtige Regierungspolitik zur Ausbildungsplatzabgabe. Seit Jahren kann das personalintensive Gebäudereiniger-Handwerk die angebotenen Ausbildungsplätze nicht besetzen. Dennoch müsste die Mehrzahl der Betriebe in Zukunft eine Ausbildungsplatzabgabe abführen, die häufig genug den gesamten betrieblichen Gewinn aufzehren würde.
Nach der faktischen Zerschlagung der Handwerksordnung und der Abwertung seines Handwerks in der Anlage B der Handwerksordnung, wird es für das Gebäudereiniger-Handwerk noch schwerer, ausreichend Auszubildende zu bekommen. Die hohe Zahl der geringfügig Beschäftigten von 326.000 und der Teilzeitbeschäftigten von 198.000 im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk von 718.000 sowie die vielen einfachen Tätigkeiten beschränken die Ausbildungsmöglichkeiten im Gebäudereiniger-Handwerk zusätzlich. Das Gebäudereiniger-Handwerk müsste seine Ausbildungsleistungen auf einen Wert zwischen 728 und 889 Prozent der bisherigen Quote steigern, gemessen an den gesetzlich anzurechnenden Arbeitsplätzen, die je nach Annahme der Wochenstunden der Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten zwischen 375.000 und 456.000 liegen, um die erforderliche Vorgabe der Ausbildungsplatzabgabe zu erreichen.
Dabei konnte das Gebäudereiniger-Handwerk, gegen den allgemeinen Trend, im Jahr 2003 eine Zunahme der Auszubildenden um über 11 Prozent auf 3.590 verzeichnen, über die Hälfte der angebotenen Stellen konnten jedoch mangels Bewerber gar nicht besetzt werden. Selbst wenn die Mitgliedsbetriebe wollten und so viele qualifizierte Tätigkeiten zur Verfügung stellen könnten, was ebenfalls unrealistisch ist, könnte im Gesetzesvorhaben geforderte Vorgabe von rund 26.250 bis 31.920 Ausbildungsverhältnisse niemals umgesetzt werden.
Ein Betrieb, der heute nach seinem tatsächlich Bedarf ausbildet, vorausgesetzt, ihm steht die benötigte Anzahl von Bewerbern überhaupt zur Verfügung, müsste zukünftig rund 2,5 bis 3,5 Prozent seines Umsatzes zusätzlich an Ausbildungsplatzabgabe zahlen. Nach einer Berechnung des Ifo-Instituts (für den Bundesverband Volksbanken u. Raiffeisenbanken, Branchen-special Bericht Nr. 93, November 2003) betrug der Gewinn im Gebäudereiniger-Handwerk durchschnittlich gerade noch 1,9 Prozent vom Umsatz. Durch die Ausbildungsplatzabgabe wird bei den Mitgliedsbetrieben des Bundesinnungsverbandes diese dünne Gewinnspanne nahezu vollständig neutralisiert und sogar überwiegend ins Defizit führen.
Diese neue Strafsteuer auf Arbeit, neben der Schwerbehindertenabgabe, den zusätzlichen Kosten durch das Betriebsverfassungsgesetz, den ständig steigenden Beiträgen zur Berufsgenossenschaft, ganz zu schweigen von den steigenden Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung, belastet die arbeitsintensiven Branchen überdurchschnittlich. Sie ist für den Faktor Arbeit ein Schlag in das Gesicht all derer, die Arbeitsplätze schaffen wollen.
Gewinner werden die Unternehmer sein, die bereits ins Ausland abgewandert sind oder Arbeitsplätze wegrationalisiert haben. Anspruch und Wirklichkeit in der deutschen Politik klaffen unverantwortlich weit auseinander. Mittelstandspolitische und arbeitsmarktpolitische Sonntagsreden stehen im konkreten Widerspruch zum aktiven Tun der Rot-Grünen Koalition. Die Wirtschaft wird und muss ihren Weg finden, sei es durch Aufgabe von Tarifverträgen oder durch einen Wechsel ins Ausland, um tatsächlich noch wettbewerbsfähig zu sein. Diese neue Strafsteuer auf den Faktor Arbeit bringt das Fass zum überlaufen. Diese weitere Last kann von keinem Unternehmen zusätzlich erwirtschaftet werden.
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