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Novelle des Bundeswaldgesetzes: Bäume auf geschädigten Waldflächen belassen!

Novelle des Bundeswaldgesetzes: Bäume auf geschädigten Waldflächen belassen!
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Naturnahe Waldbewirtschaftung bei der Novellierung des Bundeswaldgesetzes stärken und durch passende Förderprogramme ergänzen

Großflächige Räumungen in geschädigten oder abgestorbenen Waldbeständen müssen künftig unterbleiben – das fordert die Umweltorganisation ROBIN WOOD. Sie appelliert an die Bundesregierung, bei der anstehenden Änderung des Bundeswaldgesetzes, solche sogenannten „Sanitärhiebe“ zu untersagen. Stattdessen müsse das Holz zum Schutz von Klima und Artenvielfalt auf den Flächen verbleiben.

Nach Extremwetter-Ereignissen wie Dürren und Stürmen sowie anschließendem Borkenkäferbefall sind seit 2018 in Deutschland laut Schätzungen über 600.000 Hektar Wald abgestorben und geräumt worden. Betroffen waren vor allem großflächige Fichten-Monokulturen in den Mittelgebirgen; Schreckensbilder davon gingen durch die Medien. Die meisten dieser Flächen wurden auf Grundlage sogenannter „Sanitärhiebe“ geräumt, die Böden vielerorts umgegraben. Die Waldbesitzenden versuchen auf diese Weise, für die abgestorbenen Stämme einen – wenn auch verminderten – Erlös zu erzielen, Nachbarflächen vor Borkenkäferbefall zu bewahren und die geräumten Flächen neu zu bepflanzen.

Doch das hat große Nachteile: Die Kahlflächen verschlimmern den Schaden für das Klima und die Biodiversität. Denn die leer geräumten und durch Forstmaschinen verdichteten Böden heizen sich auf, verschlechtern sich rapide und setzen noch über viele Jahre klimaschädliches CO2 frei. Dies führt dazu, dass die Wälder in Deutschland zurzeit sogar mehr CO2 abgeben, als sie aufnehmen – sie haben ihre Funktion als CO2-Senke verloren! Dies bestätigen auch aktuelle Zahlen des Thünen - Instituts. Demnach wird in Deutschland die Senkenleistung im Rahmen der festgelegten Klimaziele für den Forstsektor deutlich verfehlt. Diese Forst-Praxis muss deshalb aus Sicht von ROBIN WOOD dringend ordnungsrechtlich gestoppt werden. Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes bietet jetzt die Chance dazu.

Zudem müssen Waldbesitzende durch entsprechende Förderprogramme mehr ökonomische Anreize bekommen, Wälder naturnah zu bewirtschaften. Einen Hebel dafür gibt es mit dem „Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz (ANK)“ der Bundesregierung. ROBIN WOOD fordert, die darin vorgesehenen Fördermittel an die Auflage zu knüpfen, geschädigte und abgestorbene Flächen naturnah umzubauen und nicht großflächig zu räumen.

„Wir stecken mitten in einer Waldkrise. Die Bundesregierung muss jetzt handeln, damit sich Wälder nicht weiter großflächig in kahle Wüsten verwandeln, die klimaschädliches CO2 freisetzen. Die zuständigen Bundesminister*innen Cem Özdemir und Steffi Lemke müssen den Waldbesitzenden jetzt starke politische Signale und ökonomische Anreize geben, Waldflächen naturnah zu bewirtschaften und ökologisch wertvolles Totholz auf der Fläche zu belassen“, sagt Jana Ballenthien, Waldreferentin von ROBIN WOOD.

Im Koalitionsvertrag vereinbarten die Ampel-Parteien eine Überarbeitung des Bundeswaldgesetzes zur Stärkung von Artenvielfalt und Klimaschutz, weil dies bislang in dem aus den 1970er Jahren stammenden Gesetz viel zu kurz kommt. Zurzeit arbeiten die Bundesministerien für Landwirtschaft sowie für Umwelt und Naturschutz an einem Referenten-Entwurf. Die Novelle soll noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Kontakt:

ROBIN WOOD - Gewaltfreie Aktionsgemeinschaft für Natur und Umwelt e.V., Bundesgeschäftsstelle, Bremer Str. 3, 21073 Hamburg