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Generika - Chance für Europas Gesundheitssystem

Brüssel (ots)

Mit Generika sparen, heißt in den Mitgliedstaaten
der EU die Devise, wenn es gilt, einerseits eine hochwertige
Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen und
andererseits die Arzneimittelausgaben zu begrenzen. "Generika - eine
Chance für Europas Gesundheitssysteme" lautet denn auch der Titel
einer Veranstaltung, zu der der Bayerische Europaminister Eberhard
Sinner und Pro Generika am Dienstag in die Vertretung des Freistaats
Bayern bei der EU in Brüssel eingeladen haben.
"In Deutschland sind wir bei den Generika-Verordnungen mit an der
Spitze. Aber das Potenzial wird immer noch nicht voll ausgeschöpft",
erklärte Pro Generika-Geschäftsführer Hermann Hofmann. Zwar habe die
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im laufenden Jahr bis Ende Juli
schon 1,6 Milliarden Euro gespart, weil Generika statt des teuren
patentfreien Erstprodukts vom Arzt verordnet worden seien. Aber das
geschieht nicht konsequent: 563 Millionen Euro hat die GKV zu viel
ausgegeben, weil Generika trotz gleicher Qualität nicht überall zum
Einsatz kamen, wo es möglich gewesen wäre. Hält dieser Trend an, wird
sich nach Berechnungen von Pro Generika bis Ende des Jahres die
verpasste Einsparsumme auf knapp eine Milliarde Euro erhöhen.
Lob spendete der Verband der pharmapolitischen
EU-Rahmengesetzgebung, die mit der 14. Novelle zum Arzneimittelgesetz
(AMG) seit dem 6. September in nationales Recht umgesetzt worden ist.
"Das hat die Standortbedingungen verbessert", betonte Hofmann.
Mit Sorge beobachtet Pro Generika allerdings Pläne der EU
Kommission, die Zeitabstände zwischen den regelmäßig zu
aktualisierenden Berichten über die Unbedenklichkeit eines
Arzneimittels (Periodical Safety Update Report - PSUR) generell auf
höchstens drei Jahre zu verkürzen. Bislang erlaubt das deutsche AMG,
diese Frist in bestimmten Fällen auf fünf Jahre zu verlängern. Das
gilt vor allem für die besonders sicheren Generika, deren
Risikoprofil bestens bekannt und dokumentiert ist, weil sie in aller
Regel frühestens zehn Jahre nach der Einführung des Wirkstoffs auf
den Markt kommen.
Das Erstellen eines PSUR ist für die Hersteller eine aufwändige
und kostenträchtige Prozedur. Bei bekannten und bewährten
Arzneimitteln - wie beispielsweise Generika - kann deshalb auf die
generelle Fristverkürzung verzichtet und gleichzeitig die
höchstmögliche Arzneimittelsicherheit garantiert werden. Die
nationale Gesetzgebung sollte deshalb nicht durch eine einheitliche
EU-Regelung außer Kraft gesetzt werden.

Pressekontakt:

Alexandra von Tschirschky
Tel.: (030) 2092 4131
Fax: (030) 2092 4323
info@progenerika.de

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