Unfallrisiko Zeitumstellung
Wenn am 31. Oktober die Uhren zurückgestellt werden, steigt mit der Zeitumstellung das Unfallrisiko im Straßenverkehr
Die Hannelore Kohl Stiftung mahnt deshalb zur Vorsicht
Bonn (ots)
Kalte Temperaturen, rutschige Straßen und Dunkelheit - Winterzeit ist Unfallzeit. Die ZNS - Hannelore Kohl Stiftung fordert daher alle Verkehrsteilnehmer auf, in den Tagen kurz nach der Zeitumstellung besonders vorsichtig zu sein. Denn dann kracht es erfahrungsgemäß besonders häufig. "Das liegt zum einen daran, dass viele Autofahrer einen Mini-Jetlag durch die Zeitumstellung haben, was häufig der Konzentration schadet", betont Professor Dr. Dirk Windemuth vom Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG). "Der Biorhythmus braucht relativ lange, bis er sich auf die neue Zeit eingestellt hat." In der Regel benötigt der Körper für die Umstellung auf die Winterzeit eine Woche, in Einzelfällen auch länger.
Hinzu kommt die ungewohnt frühe Dunkelheit am Nachmittag: Wer bislang noch im Hellen nach Hause fuhr, muss nun schon mit Dämmerung oder Dunkelheit rechnen, denn durch die Zeitumstellung geht die Sonne bereits gegen 17 Uhr unter. "Die zeitige Dämmerung birgt zusätzliche Unfallrisiken", betont der Verkehrssicherheitsexperte. Hinzu kommen weitere Sicherheitsrisiken wie Nässe, rutschige Straßen durch Herbstlaub oder in einigen Wochen überfrierende Nässe, Nebel, Schnee, Hagel und Eis. Die ZNS - Hannelore Kohl Stiftung fordert daher alle Verkehrsteilnehmer dazu auf, ihr Tempo zu mäßigen und auf bessere Sichtbarkeit im Straßenverkehr zu achten. "Fußgänger und Radfahrer sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und sollten daher in den kommenden Wochen und Monaten besonders darauf achten, dass sie für Autofahrer gut sichtbar sind", empfiehlt Helga Lüngen von der ZNS - Hannelore Kohl Stiftung. Insbesondere rät sie Radlern, spätestens am kommenden Samstag ihr Licht am Rad auf seine Funktionsfähigkeit zu überprüfen und es gegebenenfalls zu reparieren. Dabei sollten sie ihre Reflektoren kontrollieren und bei Bedarf austauschen. Zur Erinnerung: Neben Vorder- und Rücklicht schreibt die Straßenverkehrsordnung insgesamt elf Reflektoren vor: Vorn ein weißer Reflektor, zwei rote Reflektoren hinten, vier gelbe Reflektoren in den Pedalen sowie je zwei gelbe Reflektoren in den Speichen von Vorder- und Hinterrad beziehungsweise Reifen mit seitlich reflektierenden Streifen.
Fußgängern und Radfahrern rät die Stiftung dazu, in der dunklen Jahreszeit auf bessere Sichtbarkeit zu achten: Während Menschen mit dunkler Kleidung nur aus einer Distanz von weniger als 25 Metern sichtbar sind, nehmen Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer hell gekleidete Fußgänger und Radfahrer schon aus bis zu 90 Metern wahr. Reflektoren und reflektierende Streifen an der Kleidung erhöhen die Sichtbarkeit auf einen Radius von bis zu 150 Metern. Darüber hinaus empfiehlt die Stiftung Fahrradfahrern, einen Helm zu tragen. "Ein Helm kann zwar nicht verhindern, dass ein Fahrradfahrer zum Beispiel in der Kurve auf nassem Laub ausrutscht und stürzt", betont Helga Lüngen. "Doch eine aktuelle von uns geförderte Studie belegt, dass jeder vierte verunglückte Radfahrer beim Sturz eine Kopfverletzung erleidet. Ein Helm kann helfen, im Fall des Falles schwere Schädelhirnverletzungen zu vermeiden."
Für Autofahrer hat die ZNS - Hannelore Kohl Stiftung gemeinsam mit dem Verkehrssicherheitsexperten Professor Dr. Dirk Windemuth zehn häufige Mythen zum Thema Verkehrssicherheit entlarvt (zu finden unter www.hannelore-kohl-stiftung.de.)
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