EANS-News: Andritz AG
Veröffentlichung des Beschlusses von einer
Rückerwerbsermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des
Rückerwerbsprogramms:
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Aktienrückkauf
Graz (euro adhoc) - 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 29. März 2011
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Beschlusses: 30. März 2011 im Amtsblatt der Wiener Zeitung
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms: 6. April 2011 bis 30. September 2013
4. Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG
5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs: bis zu 10% des Grundkapitals der ANDRITZ AG unter Anrechnung der bereits von der Gesellschaft erworbenen Aktien.
6. Niedrigster Gegenwert: anteiliger Betrag pro Aktie am Grundkapital. Höchster Gegenwert: Der höchste Gegenwert je Aktie darf nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen.
7. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob der Rückkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob es beim Rückkauf ein Übernahmeangebot geben wird, ob die Aktien eingezogen oder allenfalls wiederverkauft werden sollen oder ob sie für Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der Rückkauf der ANDRITZ-Aktien aufgrund dieses Rückkaufprogramms findet über die Wiener Börse statt. Ein Übernahmeangebot wird anlässlich des Rückkaufs nicht unterbreitet. Zweck des Rückkaufs ist die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die ANDRITZ-Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass des Rückkaufprogramms findet keine Einziehung von Aktien statt. Die Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls auch für Zwecke eines Aktienoptionenprogramms für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die Emittentin Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen gemäß § 6 Abs. 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. Weiters behält sich die Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen einzusetzen. Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien wieder über die Wiener Börse zu verkaufen.
8. Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien der Emittentin: keine.
9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat:
An dem im Mai 2006 beschlossenen Aktienoptionsprogramm 2006 haben 60 Führungskräfte und 5 Vorstandsmitglieder teilgenommen. Im Rahmen dieses am 30. April 2010 abgeschlossenen Programms wurden insgesamt 944.000 Optionen gewährt, wovon 852.000 ausgeübt und folglich 852.000 Aktien bezogen wurden.
Im Mai 2008 wurde 94 Führungskräften der ANDRITZ-GRUPPE und den Vorstandsmitgliedern der ANDRITZ AG die Teilnahme an einem Stock Options Programm (Aktienoptionsprogramm 2008) angeboten. Unter der Voraussetzung eines Eigeninvestments von 20.000 EUR je Führungskraft und 40.000 EUR je Vorstandsmitglied wurden Optionsrechte gewährt, die jede Führungskraft zum Bezug von 6.000, 10.000 oder 20.000 (Anzahl ist abhängig von Führungsebene), Mitglieder des Vorstandes zum Bezug von jeweils 40.000 und den Vorsitzenden des Vorstands zum Bezug von 50.000 Aktien der ANDRITZ AG berechtigen. Der Bezugspreis ermittelte sich aus dem ungewichteten Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 101. ordentliche Hauptversammlung vom 27. März 2008 folgenden Kalenderwochen und beträgt EUR 35,44. Insgesamt nahmen 75 Führungskräfte und 5 Vorstandsmitglieder am Stock Options Programm teil und verfügten insgesamt über 1.100.000 Optionen. Aktuell sind neben den 5 Vorstandsmitgliedern 70 Führungskräfte Teilnehmer am Stock Options Programm und alle gemeinsam halten insgesamt 1.046.000 Optionen. Jede Option gewährt das Recht, eine auf Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft zu erwerben.
Im Mai 2010 wurde 107 leitenden Angestellten der ANDRITZ-GRUPPE und den Vorstandsmitgliedern der ANDRITZ AG die Teilnahme an einem Stock Options Programm (Aktienoptionsprogramm 2010) angeboten. Unter der Voraussetzung eines Eigeninvestments von zumindest 20.000 EUR je leitender Angestellter und 40.000 EUR je Vorstandsmitglied wurden Optionsrechte gewährt, die jeden leitenden Angestellten zum Bezug von 6.000, 10.000, 15.000 oder 20.000 (Anzahl ist abhängig von Führungsebene), Mitglieder des Vorstandes zum Bezug von jeweils 40.000 und den Vorsitzenden des Vorstands zum Bezug von 50.000 Aktien der ANDRITZ AG berechtigen. Der Bezugspreis ermittelte sich aus dem ungewichteten Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 103. ordentliche Hauptversammlung vom 26. März 2010 folgenden Kalenderwochen und beträgt EUR 46,36. Insgesamt nahmen 73 leitende Angestellte und 5 Vorstandsmitglieder am Stock Options Programm teil und verfügen insgesamt über 1.033.000 Optionen.
10. Die Veröffentlichung von Änderungen und der durchgeführten Transaktionen erfolgt ausschließlich über die Homepage der ANDRITZ AG: www.andritz.com.
Graz - Andritz, im März 2011 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
WKN: 632305
Index: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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