EANS-News: Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG, Graz, FN 50935 f, ISIN AT0000730007 über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2010 vom 12. Februar 2013
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen Graz (euro adhoc) - Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG mit dem Sitz in Graz und der Geschäftsanschrift in AUT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, eingetragen im Firmenbuch des Landes- und Handelsgerichtes Graz unter FN 50935 f, (die "Gesellschaft") erstatten in Analogie zu § 171 Abs 1 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG an die Aktionäre den nachfolgenden Bericht über den beabsichtigten Verkauf von eigenen Aktien der Gesellschaft zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands 2010 (das "Aktienoptionsprogramm 2010"). 1. Einleitung Die Gesellschaft verfolgt eine an den Aktionärsinteressen ausgerichtete Geschäftsstrategie, welche die Steigerung des Börsenwerts der Gesellschaft aktiv und nachhaltig fördert. Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2010 Optionen auf Aktien der Gesellschaft an Führungskräfte eingeräumt, damit diese am Wertzuwachs der Gesellschaft beteiligt sind, und dadurch ein besonderer Leistungsanreiz und eine zusätzliche Bindung an die Gesellschaft geschaffen wird. 2. Das Programm, der Ausübungspreis, die Laufzeit und das Ausübungsfenster Das Aktienoptionsprogramm 2010 steht ausgewählten leitenden Angestellten der Gesellschaft, die seit 1. Mai 2010 ununterbrochen in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft oder zu einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft (eine "Konzerngesellschaft") stehen, sowie den Mitgliedern des Vorstandes zur Verfügung. Weitere Voraussetzung zur Teilnahme ist ein Eigeninvestmentwert in Aktien der Gesellschaft von zumindest EUR 20.000,-- für leitende Angestellte der Gesellschaft bzw. der Konzerngesellschaften und EUR 40.000,-- für Vorstandsmitglieder nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Aktienoptionsprogramms 2010. Gemäß dem in der 103. ordentlichen Hauptversammlung vom 26. März 2010 beschlossenen Aktienoptionsprogramm 2010 berechtigt eine Aktienoption zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft. In der 105. ordentlichen Hauptversammlung vom 22. März 2012 wurde eine Aktienteilung (Aktiensplit) im Verhältnis 1:2 beschlossen. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 12. April 2012 im Firmenbuch eingetragen und hat sich daher seit der Beschlussfassung des Aktienoptionsprogramms 2010 die Anzahl der Aktien durch deren Teilung im Verhältnis 1:2 von 52.000.000 Stück auf 104.000.000 Stück erhöht und damit verdoppelt ("Aktiensplit 2012"). Es können daher höchstens 2.400.000 Aktien (gemäß Aktienoptionsprogramm 2010 vor Aktiensplit: höchstens 1.200.000 Aktien) bezogen werden. Die Aktienoptionen können in der Zeit vom 1. Mai 2013 bis 30. April 2015 ("Ausübungszeitraum") ausgeübt werden, sofern: a) (i) der ungewichtete Durchschnittsschlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2012 bis 30. April 2013 unter Berücksichtigung des Aktiensplits 2012 mindestens 15% über dem ungewichteten Durchschnittsschlusskurs der vier auf die 103. ordentliche Hauptversammlung vom 26. März 2010 folgenden Kalenderwochen liegt (die "Ausübungsvoraussetzung I A") und (ii) der Gewinn je Aktie der Gesellschaft (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien unter Berücksichtigung des Aktiensplits 2012) des Geschäftsjahres 2011 oder der Gewinn je Aktie der Gesellschaft (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien unter Berücksichtigung des Aktiensplits 2012) des Geschäftsjahres 2012 mindestens 15% über dem Gewinn je Aktie der Gesellschaft (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien unter Berücksichtigung des Aktiensplits 2012) des Geschäftsjahres 2009 liegt (die "Ausübungsvoraussetzung I B"; Ausübungsvoraussetzung I A und Ausübungsvoraussetzung I B, die "Ausübungsvoraussetzungen I"); oder b) (i) der ungewichtete Durchschnittsschlusskurs der Aktie der Gesellschaft unter Berücksichtigung des Aktiensplits 2012 im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2013 bis 30. April 2014 mindestens 20% über dem ungewichteten Durchschnittsschlusskurs der vier auf die 103. ordentliche Hauptversammlung vom 26. März 2010 folgenden Kalenderwochen liegt (die "Ausübungsvoraussetzung II A") und (ii) der Gewinn je Aktie der Gesellschaft (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien unter Berücksichtigung des Aktiensplits 2012) des Geschäftsjahres 2012 oder der Gewinn je Aktie der Gesellschaft (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien unter Berücksichtigung des Aktiensplits 2012) des Geschäftsjahres 2013 mindestens 20% über dem Gewinn je Aktie der Gesellschaft (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien unter Berücksichtigung des Aktiensplits 2012) des Geschäftsjahres 2009 liegt (die "Ausübungsvoraussetzung II B"; Ausübungsvoraussetzung II A und Ausübungsvoraussetzung II B, die "Ausübungsvoraussetzungen II"). Im Fall der Erfüllung der Ausübungsvoraussetzungen I oder der Ausübungsvoraussetzungen II können 50% der Aktienoptionen sofort nach Beginn des o.a. Ausübungszeitraums, 25% der Aktienoptionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten bezogen werden. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der Aktie der Gesellschaft während der vier auf die 103. ordentliche Hauptversammlung vom 26. März 2010 folgenden Kalenderwochen. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist daher unter Berücksichtigung des Aktiensplits 2012 EUR 23,18. Zur Frage der Erfüllung der Ausübungsvoraussetzungen I: a) Zur Erfüllung der Ausübungsvoraussetzung I A: Der ungewichtete Durchschnittsschlusskurs der vier auf die 103. ordentliche Hauptversammlung vom 26. März 2010 folgenden Kalenderwochen betrug EUR 23,18. Der ungewichtete Durchschnittsschlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Zeitraum vom 2. Mai 2012 bis 31. Mai 2012 (das sind zwanzig aufeinander folgende Handelstage) betrug EUR 39,68, das ist unter Berücksichtigung des Aktiensplits 2012 mindestens 15% über EUR 23,18, womit auch die Ausübungsvoraussetzung I A erfüllt ist. b) Zur Erfüllung der Ausübungsvoraussetzung I B: Der Gewinn je Aktie der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 betrug EUR 2,23. Der Gewinn je Aktie der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 betrug EUR 0,95 Der Gewinn je Aktie der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2011 liegt daher 134,7% über dem Gewinn je Aktie der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009, somit über der als Ausübungsvoraussetzung I B vorgesehenen 15% Schwelle. Die berechtigten Führungskräfte wurden informiert, dass die Ausübungsvoraussetzungen I erfüllt sind und die Aktienoptionen ausgeübt werden können. Die Aktienoptionen können durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Aktienoptionen sind zeitlich gestaffelt zu zeichnen. Jeder Teilnehmer hat das Recht, sofort nach Optionsausübung und Bezahlung des verhältnismäßigen Bezugspreises 50% der in der Erklärung der Optionsausübung angeführten Anzahl von Aktien der Gesellschaft zu zeichnen (die "Erste Tranche"). Nach Ablauf von drei Monaten ab Optionsausübung und Bezahlung des verhältnismäßigen Bezugspreises kann der Teilnehmer weitere 25% der in der Erklärung der Optionsausübung angeführten Anzahl von Aktien der Gesellschaft zeichnen (die "Zweite Tranche"). Nach Ablauf von sechs Monaten ab Optionsausübung und Bezahlung des weiteren Bezugspreises kann er die restlichen 25% der in der Erklärung der Optionsausübung angeführten Anzahl von Aktien der Gesellschaft zeichnen (die "Dritte Tranche"). Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Es ist keine Behaltefrist für bezogene Aktien der Gesellschaft vorgesehen. 3. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Aktienoptionen Es ist beabsichtigt, die Aktienoptionen durch Wiederverkauf von rückgekauften eigenen Aktien der Gesellschaft zu bedienen. Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt, einen diesbezüglichen Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft beabsichtigt, nach dem Beschluss des Vorstands diesem Beschluss zuzustimmen und einen gleichlautenden Beschluss zu fassen. Der diesbezügliche Wiederverkauf der erworbenen Aktien der Gesellschaft zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2010 richtet sich nach den folgenden Grundsätzen und Eckdaten: a. Aktien, die für die Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2010 verwendet werden sollen: auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft im Rahmen von Rückkaufprogrammen gemäß Ermächtigungsbeschlüssen der Hauptversammlungen der Gesellschaft zurückgekauft hat; b. Volumen: 1.899.000 Stück Aktien; die Gesellschaft verfügt aktuell über 739.254 Stück eigene Aktien und wird bis zum Beginn des Ausübungszeitraumes zumindest weitere 210.246 Stück Aktien im Rahmen des am 31. März 2011 veröffentlichten Rückerwerbsprogrammes aufgrund dieses Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. März 2011 erwerben, sodass bis zum Beginn des Ausübungszeitraumes am 1. Mai 2013 zumindest 50% der erforderlichen Aktien zur Verfügung stehen. c. Anteil der zur Wiederveräußerung bereitgehaltenen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft: aktuell 0,71% Anteil der bis 1. November 2013 für die Wiederveräußerung im Rahmen des Aktienoptionsprogrammes 2010 insgesamt erforderlichen Aktien: 1.899.000 Stück d. Anzahl der eingeräumten Aktienoptionen an Bezugsberechtigte unter dem Aktienoptionsprogramm 2010 (jede Option gewährt das Recht, eine auf Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft zu erwerben unter Berücksichtigung des Aktiensplits 2012): Berechtigte Optionszahl Vorstandsmitglieder der Gesellschaft 380.000 Leitende Angestellte der Gesellschaft und der Konzerngesellschaften 1.519.000 Die Optionen unter dem Aktienoptionsprogramm 2010 wurden vollständig an die in der Tabelle genannten Führungskräfte (Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte) der Gesellschaft und der Konzerngesellschaften eingeräumt. 4. Grundsätze und Leistungsanreize Die beabsichtigte Wiederveräußerung von eigenen Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2010 ist im Interesse der Gesellschaft. Es liegt im Interesse der Gesellschaft, die Führungskräfte noch enger an die Gesellschaft, in der diese tätig sind, zu binden und die Führungskräfte durch den Bezug von Aktien auf der Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2010 zu motivieren. Die Identifikation mit der Gesellschaft nimmt zu, wenn die Führungskräfte auch Anteilseigner sind. Sie gewinnen dadurch ein größeres Interesse am wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft. Im Übrigen ist gemäß § 153 Abs 5 AktG die vorrangige Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens auch ein ausreichender Grund für den Ausschluss des Bezugsrechtes der (übrigen) Aktionäre. Dazu kommt, dass die Gesellschaft international tätig ist und dem Wettbewerb auf dem internationalen Markt für Führungskräfte ausgesetzt ist. Die Gesellschaft hat als international tätiges Unternehmen aus vernünftigen kaufmännischen Überlegungen ein großes Interesse daran, leistungsfähige Führungskräfte durch eine international konkurrenzfähige, erfolgsbezogene Art der Vergütung zu gewinnen, zu motivieren und langfristig an die Gesellschaft zu binden. Die Beteiligung der Führungskräfte an der Gesellschaft durch die Ausgabe eigener Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2010 ist eines der Mittel zur Erreichung dieses Zieles. 5. Nächste Schritte Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach Veröffentlichung dieses Berichts und drei Börsetage nach Veröffentlichung der Wiederveräußerung von eigenen Aktien werden auf der Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2010 eigene Aktien der Gesellschaft zu den unter Punkt 3. und 4. festgelegten Bedingungen an die unter Punkt 3. genannten Berechtigten veräußert. Graz, am 12. Februar 2013 Der Vorstand der Der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG ANDRITZ AG Rückfragehinweis: Dr. Michael Buchbauer Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations Tel.: +43 316 6902 2979 Fax: +43 316 6902 465 mailto:michael.buchbauer@andritz.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: Andritz AG Stattegger Straße 18 A-8045 Graz Telefon: +43 (0)316 6902-0 FAX: +43 (0)316 6902-415 Email: welcome@andritz.com WWW: www.andritz.com Branche: Maschinenbau ISIN: AT0000730007 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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