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Andritz AG

EANS-Hauptversammlung: Andritz AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Mittwoch, dem 30. März 2016, um 10:30 Uhr,
im Steiermarksaal/Grazer Congress,
8010 Graz, Schmiedgasse 2

stattfindenden 109. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG mit dem Sitz in
Graz, FN 50935 f, ein.


A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate
   Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des
   vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2015

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember
   2015 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2015

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
   das Geschäftsjahr 2015

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss für das
   Geschäftsjahr 2016

7. Wahl von zwei Personen in den Aufsichtsrat

8. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem 
   Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien

   Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG im Zusammenhang mit eigenen 
   Aktien und Beschlussfassungen zur Ermächtigung des Vorstands, nach den 
   Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von dreißig Monaten ab 
   1. April 2016 eigene Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen 
   des Aktiengesetzes und des Börsegesetzes zu erwerben und gegebenenfalls 
   einzuziehen, sowie Ermächtigung des Vorstands für die Dauer von fünf Jahren
   ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der 
   eigenen Aktien auch eine andere Art als über die Börse oder durch 
   öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu 
   beschließen

9. Beschlussfassung über ein Aktienoptionsprogramm


B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG) 

Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 9. März 2016, gemäß § 108 AktG auf der
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.andritz.com) veröffentlicht
und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:

- Einberufung
- Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den 
  einzelnen Tagesordnungspunkten 
- Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 mit Lagebericht
- Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 mit Konzernlagebericht
- Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2015
- Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG 
- Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf der Kandidaten für die 
  Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7
- Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu 
  Punkt 8. der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem
  Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien)
- Entwurf des Aktienoptionsprogrammes 2016
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht.


C. HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE (§ 106 Z 5 AKTG)

1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung
enthalten. 

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung
die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen
sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen. 

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der schriftliche
Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft
samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der
ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 9. März 2016, an ihrer
Geschäftsanschrift AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor
Relations, Dr. Michael Buchbauer, zugehen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
(schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.andritz.com)
zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. 

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre
auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen
Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
(Punkt D) verwiesen. 

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis
zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit
spätestens am 18. März 2016,

- per E-Mail an die Adresse:  michael.buchbauer@andritz.com, wobei das Verlangen
  in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-8045 
  Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael
  Buchbauer, oder
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902 425 

zugehen.

3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG) 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem 
   Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
   zuzufügen, oder 
2. ihre Erteilung strafbar wäre. 

Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im
Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
(schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die Gesellschaft
übermittelt werden. 

Die Fragen können an die Gesellschaft

- per E-Mail an die Adresse:  michael.buchbauer@andritz.com
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-8045  
  Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, oder
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902 425 

übermittelt werden.


D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG): 

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 20. März 2016 (Sonntag), 24:00
Uhr MEZ (Ortszeit Wien). 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 

Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss
vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. 

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

- Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr 
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
  natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
  juristischen Personen
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung der 
  Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung
- Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 20. März 2016 
  um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) bezieht. 

Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt
werden. Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 24. März 2016, um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit
Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:

- als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden 
  Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift 
  HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 8900 500 DW 94
- per E-Mail an die Adresse:  anmeldung.andritz@hauptversammlung.at, wobei die
  Depotbestätigung dem E-Mail im PDF-Format anzuschließen ist, oder
- per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter
  Angabe der ISIN AT0000730007).

Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

Zutritt zur Hauptversammlung 
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir
ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer
sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:00 Uhr.


E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG) 

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter
zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht
muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der
Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt,
jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. 

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten sowie
deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht
erforderlich) zu erfolgen. 

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem
Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich
zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben)
gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft
übermittelt werden. 

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über die
Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem der
folgenden Wege übermittelt werden:

- per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, 
  Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 8900 500 DW 94
- per E-Mail an die Adresse  anmeldung.andritz@hauptversammlung.at,wobei die 
  Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
- durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV oder
- von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse
  GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe der 
  ISIN AT0000730007). 

Die Vollmacht bzw. ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ (Ortszeit
Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 29. März 2016) zugegangen
sein. Danach ist die Vollmacht bzw. ein Widerruf persönlich am Tag der
Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen. 

Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer Website
(www.andritz.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration der Vollmachten
zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur Verfügung gestellten
Formulare zu verwenden.

Als besonderer Service besteht für Aktionärinnen und Aktionäre, die an der
Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit, ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen unabhängigen und ausschließlich
an die Weisungen des/der jeweiligen Aktionärin bzw. Aktionärs gebundenen
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Aktionärinnen und Aktionäre, die diesen
für sie kostenfreien Service in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht,
diesbezüglich direkt mit Herrn Dr. Michael Buchbauer, ANDRITZ AG, Tel. +43 (316)
6902 2979, Telefax +43 (316) 6902 425, oder E-Mail: 
michael.buchbauer@andritz.com, Kontakt aufzunehmen.


F. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG) 

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 104.000.000,-- und ist eingeteilt in 104.000.000 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 1.924.699 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
102.075.301. 


Graz, im März 2016
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Finance, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Andritz AG
             Stattegger Straße 18
             A-8045 Graz
Telefon:     +43 (0)316 6902-0
FAX:         +43 (0)316 6902-415
Email:        welcome@andritz.com
WWW:      www.andritz.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000730007
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original content of: Andritz AG, transmitted by news aktuell

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