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EANS-News: ANDRITZ: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

Die ANDRITZ AG, Stattegger Straße 18, 8045 Graz (in der Folge auch die 
"Gesellschaft") gibt gemäß § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 1, § 3 Abs 1 
Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 109. ordentliche 
Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. März 2016 die folgenden Beschlüsse 
fasste:

1. "Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab 
   dem 1. April 2016 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich 
   jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben und, ohne dass die 
   Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese 
   Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. 
   Der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich 
   ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in 
   mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die 
   Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch 
   Dritte ausgeübt werden.

2. Der Gegenwert pro Stückaktie darf jeweils den anteiligen Betrag pro Aktie 
   am Grundkapital nicht unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu 
   leistende Gegenwert pro Stückaktie darf nicht mehr als 10% über dem 
   durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser 
   Ermächtigung vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse liegen. 

3. Sowohl dieser Beschluss als auch das darauf beruhende Rückkaufprogramm und 
   ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren jeweilige Dauer sind 
   zu veröffentlichen. 

4. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung 
   ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die teilweise oder 
   gänzliche Veräußerung eigener Aktien eine andere Art als über die Börse 
   oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss der allgemeinen
   Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts), zu beschließen, wenn die 
   Veräußerung der eigenen Aktien (i) zum Zweck der Durchführung eines 
   Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands 
   oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, 
   Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen erfolgt. Die Ermächtigung kann 
   ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung 
   eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden."

Diese Bekanntmachung ersetzt gemäß § 82 Abs 10 BörseG die Veröffentlichung 
gemäß § 65 Abs 1a, zweiter Satz, AktG.


Graz - Andritz, im März 2016
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Finance, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: Andritz AG
             Stattegger Straße 18
             A-8045 Graz
Telefon:     +43 (0)316 6902-0
FAX:         +43 (0)316 6902-415
Email:        welcome@andritz.com
WWW:      www.andritz.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000730007
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original content of: Andritz AG, transmitted by news aktuell

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