EANS-News: ANDRITZ AG: Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG (FN 50935 f) gemäß § 95 Abs 6 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG über die beabsichtigte Umsetzung des Aktienoptionsprogramms 2020
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen Graz - 20. Juli 2020. In der ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG am 7. Juli 2020 wurde das ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2020 genehmigt. Vorstand und Aufsichtsrat der ANDRITZ AG beabsichtigen nunmehr, dieses umzusetzen. In das ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2020 sollen rund 120-150 leitende Angestellte und einzelne Nachwuchsführungskräfte der ANDRITZ-GRUPPE sowie die Mitglieder des Vorstands einbezogen werden. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500 betragen. Insgesamt können maximal 1.500.000 Aktienoptionen begeben werden. Davon entfallen 187.500 Aktienoptionen auf die fünf Mitglieder des Vorstands, der Rest auf leitende Angestellte. Das ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2020 berücksichtigt sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Ziele wie folgt: 90% der jeder Person zugeteilten Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2027 (Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn (i) der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt und (ii) die EBITA-Marge des Geschäftsjahrs 2021 oder des Geschäftsjahrs 2022 mindestens 6,5% beträgt, oder wenn (i) der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20 aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 mindestens 15% über dem Ausübungspreis liegt und (ii) die EBITA-Marge des Geschäftsjahrs 2022 oder des Geschäftsjahrs 2023 mindestens 6,5% beträgt. 10% der jeder Person zugeteilten Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2027 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn die Accident Frequency Rate (AFR) > 3 days absence (Unfälle mit mehr als drei Ausfallstagen pro einer Million Arbeitsstunden) im Geschäftsjahr 2021 oder im Geschäftsjahr 2022 oder im Geschäftsjahr 2023 <= 3,5 beträgt. Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten bezogen werden. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte grundsätzlich vom 1.9.2020 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder zu einer zur ANDRITZ-GRUPPE gehörenden Gesellschaft gestanden haben. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 113. ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 folgenden Kalenderwochen. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Es können insgesamt höchstens so viele Aktien bezogen werden, wie Optionen begeben wurden. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zum ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2020, einschließlich Erläuterungen und Kommentaren, wird auf den schriftlichen Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats zum 9. Punkt der Tagesordnung der 113. ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2020 verwiesen, welcher auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.andritz.com zugänglich ist. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG Rückfragehinweis: Dr. Michael Buchbauer Head of Group Finance Tel.: +43 316 6902 2979 Fax: +43 316 6902 465 mailto:michael.buchbauer@andritz.com Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
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