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Der Tipp zur Baufinanzierung
Für Ihre Ratgeberseite! Von: PSD-Banken
Stichwort "Arbeitnehmer-Sparzulage"
Bausparen mit dem eigenen Chef

Bonn (ots)

Nach dem Vermögensbildungsgesetz können Arbeitnehmer
oder Auszubildende pro Jahr bis zu 470 Euro ihres Lohns oder Gehalts
auf einen Bausparvertrag als "Vermögenswirksame Leistung" einzahlen
lassen. Voraussetzung: Die Überweisung erfolgt direkt durch den
Arbeitgeber. Auf diese Summe zahlt der Staat 9 Prozent Prämie, die so
genannte Arbeitnehmer-Sparzulage. Voraussetzung für die Prämie: Das
zu versteuernde Jahreseinkommen des Bausparers beträgt nicht mehr als
17.900 Euro (Alleinstehender) bzw. 35.800 Euro (Ehegatten). Das
Finanzamt setzt die Arbeitnehmer-Sparzulage fest und zahlt sie nach
einer siebenjährigen Bindungsfrist aus. Das heißt: Das Guthaben muss
inklusive Zulage sieben Jahre liegen. Ausnahme: Der Bausparer kann
eine "wohnwirtschaftliche Verwendung" des Geldes nachweisen, er ist
mindestens ein Jahr arbeitslos oder er stirbt vor Ende der Frist.
Tipp: Anrecht auf die Arbeitnehmer-Sparzulage hat auch ein
Auszubildender.
Verantwortlich: Rolf Bauer 
   (Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle) 
   Quelle: PSD-Banken (www.psd-bank.de)
Dieser Tipp erscheint alle 14 Tage
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