Stichwort: Bausparverträge
Auf die Bindungsfrist achten!
Bonn (ots)
Bausparverträge sind die Klassiker unter den Baufinanzierungen: Der zukünftige Häuslebauer spart eine monatliche Summe an und weiß schon beim Vertragsabschluss, mit welchen Kreditkonditionen er später rechnen muss. Derzeit sind die Zinsen auf historisch niedrigem Niveau - mit einem Bausparvertrag lässt sich dieser Vorteil für die nächsten Jahre sichern.
Bausparverträge können auch mit Vermögenswirksamen Leistungen bespart werden. Bei Einkommen unter 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) zahlt der Staat dann sogar noch 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage. Voraussetzung dafür: Das Guthaben muss inklusive Zulage sieben Jahre liegen. Diese Bindungsfrist kann der Sparer nur aufheben, wenn er mindestens ein Jahr arbeitslos wird oder nachweisen kann, dass er das Geld für eine "wohnwirtschaftliche Verwendung" braucht. Sonst muss er die Förderung unter Umständen zurückzahlen. Stirbt der Bausparer während der siebenjährigen Frist, können seine Erben den Vertrag fortführen oder sich das Geld vorzeitig auszahlen lassen. In diesem Fall geht die Förderung nicht verloren.
Tipp: Zur "wohnwirtschaftlichen Verwendung" zählt neben der Modernisierung der eigenen vier Wände auch die altersgerechte Umrüstung der Wohnung, etwa mit einem Treppenlift.
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