Steuererklärung 2005: Spenden richtig nachweisen
Bonn (ots)
Im vergangen Jahr haben die Deutschen so viel Geld gespendet wie nie zuvor - ob für die Opfer von Naturkatastrophen, die Welthungerhilfe oder andere gemeinnützige, mildtätige oder Stiftungs-Zwecke. Damit die finanzielle Großzügigkeit auch steuermindernd vom Fiskus anerkannt wird, ist normalerweise eine Spendenquittung erforderlich - zumindest wenn es um eine Summe von mehr als 100 Euro geht. Unter 100 Euro reichen als Nachweis auch ein Bareinzahlungsbeleg oder der Kontoauszug. Die Quittungen oder Belege können bei der Steuererklärung angesetzt werden.
Für die Steuererklärung 2005 gelten beim Nachweis von Spenden und Zuwendungen im Zuge der Tsunami-Katastrophe vereinfachte Regelungen. Mit einem Erlass hatte das Bundesfinanzministerium nach der Flut in Südost-Asien verfügt, dass auch bei Spenden von mehr als 100 Euro keine Spendenquittung erforderlich ist (vereinfachter Zuwendungsnachweis). Voraussetzung: Das Geld floss bis zum 30. Juni 2005 auf ein Sonder-Spendenkonto für die Flutopfer.
Tipp: Die Vereinfachung gilt auch für so genannte Telefonspenden im Zuge der Flutkatastrophe, die häufig über TV beworben werden und bei denen pro Anruf automatisch ein bestimmter Betrag an Hilfsprojekte fließt. Spender sollten dann bei ihrer Steuererklärung einen Einzelverbindungsnachweis aus der Telefonrechnung mit Angabe der Organisation und der Spendenhotline einreichen.
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Quelle: Verband der PSD Banken e.V., www.psd-bank.de
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