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Verband der PSD Banken e.V.
Die Liebe und das liebe Geld, 6. Teil Scheidung: Wenn die Trennung der Finanzen zum Hauptstreitpunkt wird
Bonn (ots)
Wenn eine Ehe in die Brüche geht, wäre eine einvernehmliche Regelung für alle Beteiligten erstrebenswert. Doch oftmals bereiten die sich verändernden finanziellen Verhältnisse die stärksten Bauchschmerzen: Eine andere Steuerklasse, Schulden des Partners und die Anwaltskosten schmerzen dann zusätzlich zur Trennung.
Das Honorar für den Scheidungsanwalt errechnet sich am so genannten Streitwert, das heißt dem gemeinsamen Nettoeinkommen und Vermögen des Paares, multipliziert mal drei Monate. Verdienen beide zusammen 2900 Euro, beläuft sich der Streitwert auf 8700 Euro.
Sollte es keine Meinungsverschiedenheiten geben, lassen sich Kosten sparen, indem nur ein Anwalt engagiert wird. Meist jedoch können sich Paare über die Detailfragen ihrer Trennung nicht so pragmatisch einigen - dann empfiehlt es sich, dass jeder einen eigenen Anwalt einschaltet. Etwaige Schulden des Partners muss der Ex-Mann bzw. die Ex-Frau nicht mittragen. Gemeinsam verursachte Schulden sind jedoch auch gemeinsam zu begleichen. Vom Ehegattensplitting können die Ex-Paare auch noch während der Trennungszeit profitieren. Nach Vollzug der Scheidung entfällt jedoch dieser Steuervorteil.
Tipp:
Viele Ehepaare verfügen über ein gemeinsames Konto. Im Fall einer Scheidung steht das Geld auf diesem Konto jedem Partner genau zur Hälfte zu - auch wenn z.B. nur der Ehemann Einzahlungen tätigte. Wird die Ehe geschieden, ist es ratsam, ein Gemeinschaftskonto möglichst schnell zu kündigen bzw. in Einzelkonten umzuwandeln. Befindet sich das Gemeinschaftskonto im Minus, haftet jeder Partner zur Hälfte für die Schulden.
(Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle)
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