Der aktuelle Finanztipp
Verband der PSD Banken e.V.
Erben & Schenken, 3. Teil
Richtig schenken!
Bonn (ots)
"Lieber mit warmen als mit kalten Händen schenken" - wer den Rat befolgt, kann ordentlich Erbschaftssteuern sparen. Jedes Elternteil darf jedem Kind steuerfrei Geschenke im Wert von 205.000 Euro machen. Alle zehn Jahre erneuern sich diese Steuerfreibeträge. Sparbücher, Aktien, Immobilien oder Versicherungen können Eltern daher schrittweise am Fiskus vorbei auf die nächste Generation übertragen.
Dabei gilt es einige Regeln zu beachten. Sparbücher müssen Eltern auf die Namen der Kinder umschreiben lassen. Um den Sprösslingen Aktien zu schenken, brauchen diese ein eigenes Depot. Bei Minderjährigen müssen die Eltern der Eröffnung zustimmen. Für die Übertragung von Häusern ist das Siegel eines Notars notwendig. Und bei Lebensversicherungen wird einfach der Versicherungsnehmer ausgetauscht. Läuft die Police noch, profitieren die Kinder von einem weiteren Steuerplus. Ist der Steuerfreibetrag überschritten, müssen sie statt der Versicherungssumme nur den Rückkaufwert oder 2/3 der bisher eingezahlten Prämien versteuern - je nachdem, was günstiger ist.
Tipp: Paare, die sich gegenseitig über Risikolebensversicherungen absichern wollen, sollten nicht ihren eigenen Todesfall versichern und den Partner einfach als Begünstigten in die Police eintragen. Im Todesfall würde der Lebensgefährte dann das Geld des jeweils anderen erben - und müsste Steuern zahlen. Versichern die Partner dagegen in ihrer Police das Leben des anderen und nicht das eigene (Über-Kreuz-Versicherung), erhält der Überlebende als Versicherungsnehmer direkt das Geld von der Versicherung - in der Regel steuerfrei.
Der vierte Teil der Serie Erben & Verschenken erscheint am 18. Dezember 2006.
(Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle)
Quelle: Verband der PSD Banken e.V., www.psd-bank.de
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