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Finanztipps für Familien, 3. Teil
Erbrecht: Den Pflichtteil reduzieren

Bonn (ots)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Dass
Erben von Immobilien nur einen Teil des Grundstückswert versteuern 
müssen, während bei Bargeld oder Aktienpaketen der volle Wert zu 
Buche schlägt, verstößt gegen das Grundgesetz (Az.: 1 BvL 10/02). Der
Gesetzgeber muss nun bis spätestens zum 31. Dezember 2008 eine 
verfassungskonforme Neuregelung treffen - bis dahin seien die 
bisherigen Regeln weiter anwendbar, so die Richter. Wer Immobilien 
erbt oder als Geschenk erhält, wird also voraussichtlich ab 2009 mehr
Erbschaft- oder Schenkungsteuern zahlen. Die Familienstrategie, den 
künftigen Erben bereits zu Lebzeiten einen Teil des Vermögens zu 
übertragen, wird damit noch spannender. Denn die Steuerfreibeträge 
der Kinder (205.000 Euro) erneuern sich alle zehn Jahre. Man sollte 
daher rechtzeitig mit dem Schenken beginnen (siehe Finanztipp 
"Richtig schenken" vom 4.12.2006).
Die "vorweggenommene Erbfolge" nutzen viele Eltern indes auch, um 
ungeliebte Sprösslinge von der Erbfolge auszuschließen. Hintergrund: 
Selbst wenn Kinder im Testament nicht auftauchen, steht ihnen ein 
Pflichtteil zu, den sie von den testamentarischen Erben einfordern 
können. Wer nun frühzeitig sein Vermögen an die Wahlerben verteilt, 
reduziert damit automatisch den Pflichtteil der "Rabenkinder", so die
Überlegung. Doch Vorsicht: Liegt diese Schenkung im Todesfall noch 
keine zehn Jahre zurück, wird der Wert des Geschenks dennoch in die 
Pflichtteilsberechnung mit einbezogen. Dieser Wert wird aber durch 
etwaige Gegenleistungen des Beschenkten gemindert, z.B. 
Rentenzahlungen oder Pflegeleistungen.
Tipp: Wer den Wunscherben die Auseinandersetzung mit den 
Pflichtteilsberechtigten ersparen will, kann versuchen, diesen den 
Pfichtteilsanspruch regelrecht abzukaufen. Wichtig: Solche 
Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen müssen notariall beurkundet 
werden.
Redaktion:
BrunoMedia Communication GmbH 
   Bonner Strasse 328 
   50968 Köln 
   Tel. 0221/348038-11

Pressekontakt:

Olaf Willems
Verband der PSD Banken e.V.
Dreizehnmorgenweg 36
53175 Bonn
Tel.: 0228/95904-92
Email: presse@vpsd.de
www.psd-bank.de

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