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Steuererklärung: Miet-Nebenkosten nicht vergessen!

Bonn (ots)

Mieter dürfen laut einem aktuellen Schreiben des
Bundesfinanzministeriums (BMF) einen Teil ihrer jährlichen 
Nebenkostenabrechung dem Fiskus in Rechnung stellen. Voraussetzung: 
In der Abrechnung sind Kosten aufgelistet, die der Vermieter für 
Handerwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistungen ausgegeben 
hat. Beispiele: Das Honorar für Hauswart, Schornsteinfeger oder 
Gärtner sowie die Rechnungen für die Treppenhausreinigung oder die 
Fahrstuhlwartung. Nicht anerkannt werden die Gebühren für die 
Müllabfuhr.
Seit 2006 können Steuerzahler pro Jahr bis zu 20 Prozent der 
Aufwendungen für solche Dienstleistungen, maximal 600 Euro, direkt 
von ihrer Steuerschuld abziehen. Grundsätzlich darf aber nur der 
direkte Auftraggeber diese Posten in seiner Steuererklärung ansetzen.
In seinem Schreiben hat das BMF nun jedoch festgelegt, dass auch 
Mieter von diesen Aufträgen steuerlich profitieren, wenn sie den auf 
sie entfallenden Anteil an der Rechnung mithilfe einer Bescheinigung 
des Vermieters oder einer gesonderten Auflistung in der 
Jahresabrechnung nachweisen können (BMF-Schreiben, Az. IV C 4 - S 
2296b - 60/06, Tz. 16)
Eine weitere Ausnahme hat das BMF für Wohnungseigentümer 
zugelassen, die ihre Immobilie selbst nutzen. Sie dürfen die 
Handwerkerrechnungen anteilig geltend machen, wenn die 
Wohnungseigentümergemeinschaft das Beschäftigungsverhältnis mit dem 
Dienstleister abgeschlossen oder den Handwerker beauftragt hat 
(BMF-Schreiben, Tz. 15). Als Nachweis reichen sie eine detaillierte 
Auflistung oder eine Bescheinigung des Hausverwalters ein.
Tipp: Ein Mustervordruck für die Bescheinigung des Vermieters 
steht auf den Seiten der OFD Niedersachsen zum Download bereit: 
www.ofd.niedersachen.de -> Aktuelles & Service -> Steuermerkblätter &
Broschüren -> Informationen für Mieter und Vermieter. Das 
BMF-Schreiben ist auf den Seiten des Ministeriums zu finden: 
www.bundesfinanzministerium.de -> Aktuelles -> BMF-Schreiben.
1987 Zeichen (mit Leerzeichen), Mai 2007 Quelle: Verband der PSD 
Banken e.V., www.psd-bank.de
Redaktion:
BrunoMedia Communication GmbH 
Bonner Strasse 328 
50968 Köln 
Tel. 0221/348038-11

Pressekontakt:

Olaf Willems
Verband der PSD Banken e.V.
Dreizehnmorgenweg 36
53175 Bonn
Tel. 0228/95904-92
www.psd-bank.de
Email: presse@vpsd.de

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