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EKD: Zahl der Spätabbrüche verringern Behinderung dürfe nicht alleiniger Grund für Abbruch sein

Hannover (ots)

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
unterstütze grundsätzlich politische Bemühungen, um die Zahl der
Spätabbrüche von Schwangerschaften zu verringern. Dies erklärt
anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend des Deutschen Bundestages der Bevollmächtigte der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik
Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Stephan Reimers. Er
betont in der in diesen Tagen zugesandten schriftlichen
Stellungnahme, dass auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert
werden müsse, die sich durch die Fortentwicklung pränataler
Diagnostik ergeben. Die Behinderung eines Kindes dürfe allein kein
Grund für eine medizinische Indikation sein. Nach Ansicht der EKD
müsse dies auch im Gesetz klargestellt werden. Gesellschaftlich
müssten dringend verbesserte Rahmenbedingungen insbesondere
finanzieller Art für Behinderte und chronisch Kranke geschaffen
werden.
Im Blick auf die bisher bekannten Vorschläge der
Bundestagsfraktionen fordert die EKD den Ausbau von psychosozialen
Beratungsangeboten auch vor einer pränataldiagnostischen
Untersuchung. In Fällen eines pathologischen Befundes spät im Verlauf
der Schwangerschaft bestünde aufgrund der großen Konfliktsituation
ein gesteigerter Beratungsbedarf für die Schwangere. Bei dieser
Entscheidung muss der Frau jede mögliche Unterstützung zur Seite
gestellt werden, die ihr hilft, sich trotz einer Behinderung oder
Krankheit ihres Kindes für das Leben zu entscheiden. Deshalb
erfordert ein pathologischer Befund eine gesetzliche Pflicht zu
Beratung. Dabei sei eine Beratung des Arztes und der Schwangeren oder
der Eltern durch ein interdisziplinäres Fachkollegium zu befürworten.
Eine dreitägige Bedenkzeit zwischen Feststellung der Indikation
und Durchführung des Abbruchs sollte, sofern nicht das Leben der
Schwangeren akut gefährdet ist, bei allen Fällen der medizinischen
Indikation durch Aufnahme in das Gesetz verpflichtend sein. Ein
bloßer Hinweis des Arztes, dass eine Bedenkzeit sinnvoll sei, genügt
nach Ansicht der EKD nicht.
Die EKD unterstützt die Forderung nach einer detaillierten
statistischen Erfassung der Spätabbrüche, um die Problematik in ihrer
Komplexität besser erfassen und auch in Zukunft adäquat reagieren zu
können.
Bezüglich der Haftung des Arztes ist zu befürchten, dass eine
Tendenz in der ärztlichen Praxis besteht, im Zweifel einen Abbruch zu
empfehlen, um Regressansprüchen zu entgehen. Deshalb ist zu erwägen,
bei Zweifeln über eine Schädigung des Kindes regelmäßig eine zweite
Diagnose einzuholen. Es muss sichergestellt werden, so Reimers, dass
durch ein interdisziplinäres Kollegium die Haftung des Arztes bei
unterbliebener Abtreibung nicht mehr eintreten kann.
Hannover/Berlin, 11. Februar 2005
Pressestelle der EKD
Christof Vetter
Hinweis:
Der Wortlaut der Stellungnahme ist nachzulesen unter:
www.ekd.de/bevollmaechtigter/berlin/stellungnahmen.html
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail:  christof.vetter@ekd.de

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