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Frankfurt/Oder (ots)
Potsdam. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nach Informationen der Märkischen Oderzeitung (Frankfurt/Oder) die Beschwerde der Gemeinde Quappendorf (Märkisch-Oderland) gegen die brandenburgische Gemeindegebietsreform zurückgewiesen. Das 130-Einwohner-Dorf hatte zunächst vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Eingemeindung nach Neuhardenberg geklagt und verloren. Im März wurde daraufhin Beschwerde in Karlsruhe eingelegt. In der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes wurde die Beschwerde als unzulässig bezeichnet, da sich schon die Potsdamer Richter umfänglich mit der kommunalen Neugliederung beschäftigt hätten und deshalb der adäquate Rechtsschutz im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltung gegeben war, schreibt das Blatt. Die Gemeindegebietsreform von 2003 hatte die Reduzierung der Gemeinden von 1479 auf 420 zur Folge. 255 Einwände gegen das Gesetz waren beim Landesverfassungsgericht eingegangen. Nur in einem Fall wurde ein anderer Gemeindezuschnitt veranlasst. +++
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