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Märkische Oderzeitung: Agenturmeldung Die Märkische Oderzeitung berichtet in ihrer morgigen Ausgabe über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder).

Frankfurt/Oder (ots)

Danach droht der Polizei ein Zwangsgeld in
Höhe von 10 000 Euro, sollte sie weiterhin dem Abwasserverband 
Fürstenwalde die Hilfe bei einem Zwangsanschluss in Rauen 
(Oder-Spree) verwehren.
Frankfurt (Oder). Der Polizei im Landkreis Oder-Spree droht die 
Zahlung eines Zwangsgeldes. Das berichtet die Märkische Oderzeitung 
in ihrer morgigen Ausgabe. Das Frankfurter Verwaltungsgericht legte 
am Dienstag eine Summe von 10 000 Euro fest, sollten die Beamten 
abermals dem Wasserverband Fürstenwalde ihre Hilfe verweigern. Als 
Ultimatum legte das Gericht den 10. Juni fest. Bis dahin soll die 
Polizei dafür sorgen, dass der Verband ein Grundstück in Rauen 
(Oder-Spree) an das öffentliche Abwassernetz anschließen kann.
Seit acht Jahren widersetzen sich dort Barbara und Thomas Plenzke 
einem Anschlusszwang. Die Familie verlor zahlreiche Prozesse und 
wurde zum Anschluss verpflichtet. Bislang konnte die Installation 
allerdings nicht vollzogen werden. Unter anderem deshalb, weil die 
zuständige Vollziehungsbeamtin des Wasserverbandes der Zutritt zu dem
Grundstück verwehrt wurde. Beim vorerst letzten Versuch am 28. Mai 
wehrte sich die alarmierte Polizei dem Wasserverband bei der 
Durchsetzung seiner Ansprüche zu unterstützen. Gegen die Untätigkeit 
der Beamten hatte der Verband abermals vor dem Frankfurter 
Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen.
Die Beamten stuften es als "unzweckmäßig" ein, den Vertretern des 
Verbandes einen freien Zutritt zu dem Grundstück zu verschaffen. "Mit
Gewalt werde ich das nicht machen", hatte Wachenleiter Eckard Strobel
vor Ort mitgeteilt. Solch eine Beurteilung stehe dem Beamten nach 
Ansicht der Verwaltungsrichter "ausdrücklich nicht zu". Darüber 
hinaus begründete die Kammer ihre Entscheidung mit dem gültigen 
Polizeigesetz. Daraus ergebe sich eindeutig, dass die Beamten den 
Vertretern des Verbandes einen Zugang zu dem Grundstück hätte 
verschaffen müssen. Laut Entscheidung der Kammer auch unter Zwang. 
+++

Pressekontakt:

Märkische Oderzeitung
CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de

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