Märkische Oderzeitung: Die Märkische Oderzeitung Frankfurt (Oder) kommentiert das Urteil des Bundessozialgerichts zu den Ghetto-Renten:
Frankfurt/Oder (ots)
Eigentlich hätte seit Jahren alles klar sein müssen. Der Bundestag hatte 2002 das so genannte Ghetto-Renten-Gesetz verabschiedet. Es sah vor, dass Insassen von NS-Ghettos, die dort arbeiteten, dafür Lohn erhielten - wie kümmerlich auch immer - und Sozialbeiträge bezahlten, Anspruch auf eine Rente haben. ...
Der Gesetzgeber hatte indes nicht mit den deutschen Rentenversicherungsträgern gerechnet, die die meisten Anträge ablehnten. Für deren Juristen war Ghetto-Arbeit Zwangsarbeit, was zwar oft, aber nicht immer stimmte. Die Konsequenz: anderer Titel, anderer Topf. Statt Rente die - bescheidenere - Entschädigung für Zwangsarbeiter. Es ist gut, wenn das Bundessozialgericht diesem Unsinn nun ein Ende setzt. +++
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