Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofes zum Alkoholverbot in Freiburg:
Frankfurt/Oder (ots)
Nach dem Urteil wissen aber auch alle, dass der Weg des Verbots rechtlich nicht geht. Bis gesetzliche Grundlagen da sind, können auch mit herkömmlichen Polizeimitteln wie Platzverweisen öffentliche Besäufnisse untersagt werden. Die Polizei muss daher in solchen Fällen nicht nur mehr hingucken, sondern auch etwas tun. Selbst bei kleinen Geschwindigkeitsüberschreitungen ist sie ja oft nicht zimperlich.
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