Märkische Oderzeitung: zum Streit über Deals im Strafprozess:
Frankfurt/Oder (ots)
Deutsche Gerichtssäle sind keine orientalischen Basars. Dennoch dürfen sich Richter, Staatsanwälte und Verteidiger in Hinterzimmer zurückziehen und gemeinsam um ein Urteil für den Angeklagten feilschen. Die seit 2009 legalisierte Regelung von sogenannten Absprachen hat das Vertrauen in die Justiz nicht gestärkt. Vor allem weil die gerichtliche Aufklärungspflicht nicht auf der Gunst eines Straftäters basieren darf. Ungerecht ist die Regelung auch deshalb, weil sie den Eindruck einer Zwei-Klassen-Justiz vermittelt. Ein kleiner Ladendieb wird nämlich niemals in den Genuss einer gerichtlichen Verständigung kommen. Nur in komplizierten Fällen mit hochbezahlten Anwälten gibt es Deals zwischen den Prozessbeteiligten. Da kann doch etwas nicht mit rechten Dingen zugehen.
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