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Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Urteil des Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Pressefreiheit

Frankfurt/Oder (ots)

Juristisch ist die Angelegenheit auch insofern interessant, weil im vorliegenden Fall eine Bundesbehörde mit dem Mittel des Landespresserechts zur Auskunft gezwungen werden sollte. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für nicht zulässig erklärt, allerdings darauf verwiesen, dass trotz vorhandener Regelungslücken die Bestimmungen des Grundgesetzes für eine hinreichende Auskunftspflicht ausreichen müssten. Nach den Regeln der Logik müsste die Berufung auf Artikel 5 gegenüber landesgesetzlichen Vorschriften das größere Gewicht haben.

Pressekontakt:

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CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de

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