Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zu den Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Rente mit 63:
Frankfurt/Oder (ots)
In der Angst, dass es zu einer Frühverrentungswelle kommen könnte, deren Wahrscheinlichkeit höchst umstritten ist, wurden Sonderregelungen für die zwei letzten Jahre vor Rentenbeginn verabschiedet, die nicht nur unscharf formuliert sind. Sie verletzen laut einem Gutachten auch den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes - und wären damit verfassungswidrig. Dass ist der Nachteil, wenn als politische Wohltaten gedachte Gesetze schnell Realität werden und gleichzeitig Bedenken der Koalitionspartner berücksichtigt werden sollen. Es gilt der alte Satz: Gut gemeint ist nicht gut gemacht.
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