All Stories
Follow
Subscribe to Hogan Lovells

Hogan Lovells

Lovells LLP wächst in München weiter und mietet neue Flächen an

Frankfurt am Main (ots)

Um Raum für weiteres Wachstum und die Erweiterung seines Konferenzzentrum zu erhalten, hat das Münchner Büro der internationalen Sozietät Lovells LLP weitere 3.300 qm Bürofläche angemietet. Die zusätzlichen Flächen liegen, gegenüber dem jetzigen Gebäude, im Objekt Altstadt-Palais (Karl-Scharnagl-Ring 6 - 8, weitere Informationen unter www.accumulata.de/projekte). Insgesamt verfügt das Büro damit über eine Fläche von ca. 8.300 qm. Der Einzug in die zusätzlichen Flächen wird voraussichtlich im August 2008 stattfinden. Diese Anmietung folgt auf die Erweiterungen bzw. Neuanmietungen der Lovells-Büros Düsseldorf, Hamburg und Frankfurt im letzten Jahr.

Das Münchner Büro der Sozietät ist mit derzeit 110 Anwälten und Wirtschaftsjuristen sowie ca. 100 weiteren Mitarbeitern das größte lokale Büro einer internationalen Sozietät (JUVE Handbuch 2007/2008: "Eine führende Kanzlei in München, die auf breiter Ebene Erfolge verzeichnet."). Beratungsschwerpunkte sind Unternehmenskäufe und Gesellschaftsrecht, Steuerstrukturierung, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Produkthaftung, Gewerblicher Rechtsschutz (insbesondere Marken- und Patentrecht), Arbeitsrecht und betriebliche Altersversorgung, Technologie und Medien, Immobilienwirtschaftsrecht, Handels- und Vertriebsrecht, Life Sciences, Insolvenzrecht und Restrukturierung, sowie Bank- und Finanzrecht.

Über Lovells

Lovells LLP ist mit mehr als 3000 Mitarbeitern verteilt auf 26 Büros in Asien, Europa und den Vereinigten Staaten eine der führenden internationalen Anwalts-Sozietäten. Über 1.600 Rechtsanwälte bieten Unternehmen, Finanzinstituten und der öffentlichen Hand weltweit in den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Wir beraten regelmäßig bei komplexen und internationalen Transaktionen sowie bei einigen der bedeutendsten handelsrechtlichen Streitfragen.

Lovells (die "Firma") ist eine internationale Rechtspraxis und umfasst Lovells LLP und ihre zugehörigen Büros.

Lovells LLP ist als Limited Liability Partnership unter OC 323639 in England und Wales registriert. Registersitz: Atlantic House, Holborn Viaduct, London EC1A 2FG.

Die Bezeichnung Partner bezieht sich auf Mitglieder der Lovells LLP oder Mitarbeiter mit entsprechender Stellung und Qualifikation.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

Lovells LLP
Dr. Christian Seidenabel
Untermainanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069 96236 636
Fax: 069 96236 100
E-Mail: christian.seidenabel@lovells.com

Original content of: Hogan Lovells, transmitted by news aktuell

More stories: Hogan Lovells
More stories: Hogan Lovells
  • 17.01.2008 – 14:44

    Rekordzahlen bei Meldungen gefährlicher Produkte in der EU

    Frankfurt am Main (ots) - Vier Jahre nach der EU-weiten Umsetzung der Europäischen Produktsicherheitsrichtlinie (European Product Safety Directive) hat die Zahl der bei der Europäischen Kommission gemeldeten gefährlichen und zurückgerufenen Produkte Rekordhöhe erreicht - dies ergab eine Analyse der neuesten Daten der Kommission durch die ...

    One document
  • 21.12.2007 – 11:52

    Lovells begleitet Brose beim Erwerb der Elektromotoren-Sparte der Continental AG

    Frankfurt am Main (ots) - Lovells hat den Coburger Autozulieferer Brose beim Erwerb der Elektromotoren-Sparte der Continental AG juristisch begleitet. Die Akquisition erfolgte im Rahmen eines Asset Deals sowie partiell in Form eines Share Deals. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Der Zusammenschluss steht noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch ...

  • 07.12.2007 – 09:30

    Lovells rät Unternehmen jetzt Vergütung von Teilzeitkräften zu überprüfen

    Frankfurt am Main (ots) - Der EuGH gelangt in seinem gestrigen Urteil (C-300/06) zum Ergebnis, dass eine nationale Regelung gegen den Grundsatz der Entgeltgleichheit verstößt, die zur Folge hat, dass Teilzeitbeschäftigte für die gleiche Zahl von Arbeitsstunden schlechter vergütet werden als Vollzeitbeschäftigte. Der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer ...