All Stories
Follow
Subscribe to Hogan Lovells

Hogan Lovells

Die Wettbewerbs-Risiken von Marktplätzen im Internet werden überschätzt
Kartellrechtliche Bedenken sind oft übertrieben

Frankfurt/Main (ots)

Wer im "Business to Business" das richtige
Geschäftsmodell und realistische Vorstellungen hat, kann sowohl als
Initiator als auch als Nutzer eines Internet-Marktplatzes erhebliche
Effizienzgewinne erzielen. Dies ist das Ergebnis eines Workshops, den
SAPMarkets, ein Tochterunternehmen der SAP AG, zusammen mit der
internationalen Wirtschaftsanwaltssozietät Lovells Boesebeck Droste
am Donnerstag, 17. Mai, in der Alten Oper Frankfurt veranstaltete.
Deutlich wurde auch: Die derzeitige Skepsis gegenüber Marktplätzen
schwindet.
"In den vergangenen Monaten ist die Entwicklung von Marktplätzen
durch übertriebene kartellrechtliche Bedenken behindert worden",
stellte Dr. Thomas Jestaedt, Partner bei Lovells Boesebeck Droste,
fest: "Meist wissen Juristen, die kartellrechtliche Bedenken äußern,
gar nicht, wie ein Marktplatz im Einzelnen funktioniert". Da
Kooperationen auf Marktplätzen auf Effizienzgewinne ausgerichtet
seien, könnten alle Beteiligten davon profitieren. Die oftmals
befürchtete Disziplinierung von Lieferanten sei keinesfalls Ziel von
Marktplatzinitiativen. Wer dennoch Bedenken wegen Missbrauchs habe,
könne sich mit rechtlichen Mitteln dagegen sichern.
Der Marktplatz bietet nach den Worten des Brüsseler
Kartellrechtsexperten Jestaedt die einmalige Möglichkeit, allen
Beteiligten auf beiden Marktseiten, also Anbietern und Nachfragern,
Informationen gleichzeitig zugänglich zu machen. Wo das
sichergestellt sei, bestehe kein Bedürfnis nach einem Schutz von
"Geheimwettbewerb", sagte Jestaedt. In der Praxis gelte das vor allem
etwa für Referenzpreise oder Angebote bei Auktionen. Die sonst bei
Kooperationen unter Wettbewerbern bestehende Zurückhaltung gegenüber
dem Informationsaustausch sei bei Marktplätzen nicht angebracht.
Luka Mucic, SAPMarkets-Chefjustiziar für Europa betonte, dass ein
wesentliches Anliegen von Marktplatzbetreibern der freie Zugang zu
ihrer Handelsplattform sei. Die meisten öffentlichen
Internet-Marktplätze beschränkten den Zugang auch nicht, da ihr
Erfolg von einem möglichst hohen Transaktionsvolumen und der
entsprechenden Liquidität abhängt. Außerdem seien alle Marktplätze
noch im Entwicklungsstadium. Marktmacht, die missbraucht werden
könne, habe sich noch nicht herausgebildet.
Auch die immer wieder diskutierte Vermutung, über Marktplätze
könnten wettbewerbssensible Informationen ausgetauscht werden,
erweise sich in der Praxis als überzeichnet. Lovells-Partner
Jestaedt: "Bereits aus eigenem geschäftlichen Interesse halten
Unternehmen die Informationen, die sie als sensibel betrachten,
geheim. Technisch wird dies durch Berechtigungskonzepte und Firewalls
sichergestellt". Dort wo es notwendig sei, dass Informationen auch
unter mehreren Teilnehmern ausgetauscht werden, sei das auf einem
Internetmarktplatz technisch besser als bei anderen Transaktionen
darzustellen: "Alle Teilnehmer können gleichzeitig die selbe
Information erhalten. Das ist zum Beispiel bei Auktionen und
Ausschreibungen wichtig", unterstrich Jestaedt.
Workshop-Thema war auch die in der Vergangenheit sehr intensiv
diskutierte Frage, inwieweit Unternehmen über B2B-Marktplätze Bedarf 
bündeln können. Durch eine Zusammenfassung mehrerer Aufträge zu einem
Großauftrag können bei bestimmten Massenprodukten erhebliche
Rationalisierungseffekte erzielt werden. Diese Effekte kommen sowohl
dem Besteller als auch dem Lieferanten zugute. Nur bei hohen
Marktanteilen der Nachfrager gelte die Bündelung als
wettbewerbsrechtlich heikel: die Kartellbehörden befürchteten dann
eine Knebelung der Lieferanten, waren sich die Juristen einig.
Dr. Martin Sura, Partner von Lovells Boesebeck Droste, stellte
dar, dass ein elektronischer Marktplatz auch für Großunternehmen die
Möglichkeit biete, in bestimmten Bereichen ihre Nachfrage zu bündeln:
"Soweit die Bündelung nur ad hoc, das heißt elektronisch erfolgt und
keine Abstimmung der Nachfrager oder gemeinsame Preisverhandlungen
vorausgehen, kann die Zusammenfassung mehrerer Aufträge zu einem
Großauftrag nicht beanstandet werden."
Auch das Bundeskartellamt sieht - ähnlich wie die Europäische
Kommission - Marktplätze eher als wettbewerbsfördernd an. Der
Internetbeauftragte des Bundeskartellamts, Dr. Harald Lübbert,
berichtete auf der Veranstaltung, dass sich das Bundeskartellamt in
den vergangenen Monaten mit einer Vielzahl von B2B-Marktplätzen
befasst habe. Dabei ist es noch zu keiner Untersagungsentscheidung
gekommen.
Stefanie Grün von SAPMarkets Europe führte vor, wie über einen
solchen Marktplatz der gesamte Beschaffungsprozess für ein
technisches Produkt abgewickelt werden kann. Dies beginnt mit der
gemeinsamen technischen Planung, bei deren Erstellung die Anbieter
mit ihren Vorschlägen und Spezifikationen aktiv mitarbeiten können,
und endet mit der Ausschreibung und Bestellung des Produkts. Die
Unterstützung solcher Prozesse bietet ec4ec (e-commerce for
engineered components) an, der Marktplatz für den Anlagenbau, der von
den Unternehmen Babcock Borsig, mg technologies, VA Technologie,
SAPMarkets Europe und der Deutschen Bank gegründet wurde.
Entscheidender Grund für die Schaffung des Marktplatzes war nach
Angaben der Firmenvertreter der Babcock Borsig AG, dass die
Lieferanten von Komponenten für den Anlagenbau möglichst auf nur
einem Marktplatz in Verhandlungen mit ihren Kunden treten können
sollten. Der Marktplatz führe zu einer Vereinheitlichung und
Vereinfachung des Verfahrens, insbesondere der Kommunikation unter
den verschiedenen Marktteilnehmern.

Pressekontakt:

Lovells Boesebeck Droste
Hans-Joachim Allgaier
Public Relations Manager
Tel.: 069 - 962 36 - 666
Fax: 069 - 962 36 - 410
Mobile: 0160 - 530 3403
e-mail: hans-joachim.allgaier@lovells.com

Original content of: Hogan Lovells, transmitted by news aktuell

More stories: Hogan Lovells
More stories: Hogan Lovells
  • 26.04.2001 – 15:40

    Wirtschaftsanwaltssozietät Lovells wächst weltweit weiter / Neun neue Partner in Deutschland

    Frankfurt/Main (ots) - Die Sozietät Lovells Boesebeck Droste hat die Zahl ihrer Anwälte in Deutschland innerhalb der letzten 12 Monate von 160 auf über 200 erhöht. Wie Lovells ferner mitteilte, verstärkt seit Anfang April der Immobilienrechts-Anwalt Dr. Bernhard Kühn (40) als Partner das Büro München. Er kommt von CMS Hasche Sigle Eschenlohr Peltzer. Acht ...

  • 10.12.2000 – 10:30

    Auf dem Prüfstand: Die deutsche Zugabeverordnung

    Frankfurt/Main (ots) - Hintergrundartikel von Prof. Dr. Hanns-Christian Salger, Rechtsanwalt in der Kanzlei Lovells Boesebeck Droste, Frankfurt/Main Noch in diesem Monat werden das Wirtschafts- und Justizministerium einen Entwurf zur Abschaffung eines der ältesten deutschen Gesetze, der Zugabeverordnung aus dem Jahr 1932, vorstellen. Wie die beiden Ministerien ankündigten, soll nicht nur sie, sondern ...