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Lovells erzielt für EuroFlorist Bestätigung des kartellrechtlichen Verbots gegen Fleurop AG

Düsseldorf (ots)

Die Blumengrußvermittlung EuroFlorist
Deutschland GmbH, Plön, hat in ihrer wettbewerbsrechtlichen
Auseinandersetzung mit der Marktführerin Fleurop AG (Berlin) einen
entscheidenden Erfolg erzielt.
Bereits im November 2004 hatte das Landgericht Berlin Fleurop per
einstweiliger Verfügung vorläufig untersagt, ihre Partner-Floristen
von einer Zusammenarbeit mit EuroFlorist abzuhalten. Darüber hinaus
wurde Fleurop verboten Floristen aufzufordern, EuroFlorist-Aufträge
bewusst "platzen" zu lassen.
Das gerichtliche Verbot, die Floristen zum Platzenlassen von
Aufträgen aufzufordern, hatte Fleurop schon im Dezember 2004
anerkannt. Gegen das Verbot, Fleurop-Partner von einer Zusammenarbeit
mit EuroFlorist abzuhalten, hatte Fleurop zunächst Widerspruch und -
nachdem dieser erfolglos geblieben war - Berufung beim Berliner
Kammergericht eingelegt. Diese ist nun mit Urteil vom 25. August 2005
zurückgewiesen und das Eilverfahren damit letztinstanzlich zugunsten
von EuroFlorist entschieden.
Auch das Kammergericht sieht in dem Vorgehen der Fleurop ein
missbräuchliches Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens.
Unter Ausnutzung seiner Marktstärke habe Fleurop seine Wettbewerber
rechtswidrig behindert. Hierfür gebe es keinen sachlich
gerechtfertigten Grund. Insbesondere dürfe die Vergabe von Aufträgen
der Fleurop-Zentrale an die Partner-Floristen nicht davon abhängig
gemacht werden, dass der betreffende Florist nicht mit Konkurrenten
zusammenarbeitet.
Parallel hierzu hat auch das Bundeskartellamt Ermittlungen gegen
die Fleurop AG aufgenommen wegen des Verdachts der missbräuchlichen
Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, der unbilligen
Behinderung kleiner und mittlerer Wettbewerber sowie des
Boykottaufrufs.
Rechtsanwalt Dr. Gerald Neben von der internationalen Kanzlei
Lovells, der EuroFlorist in dieser Auseinandersetzung vertritt: "Das
Kammergericht hat eine bedeutende Entscheidung zugunsten der
Wettbewerbsfreiheit getroffen. Der Fleurop AG ist jetzt ausdrücklich
verboten, jede Art von wirtschaftlichem Zwang auf ihre
Partner-Floristen auszuüben, um diese von einer Zusammenarbeit mit
EuroFlorist abzuhalten. Damit kann sich jeder Florist nun frei
entscheiden, mit welcher Blumengrußorganisation er zusammenarbeiten
will."
EuroFlorist-Geschäftsführer Olaf Scott: "Das Urteil ist ein
wichtiger Meilenstein für den Ausbau unseres Deutschland-Geschäfts.
Wir hoffen und gehen davon aus, dass eine große Anzahl von Floristen
von ihrer neuen Freiheit Gebrauch machen und in Zukunft mit mehreren
Blumengrußunternehmen zusammenarbeiten wird".
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Christian Seidenabel
PR Manager Germany
Lovells
Kennedydamm 17 - D-40476 Düsseldorf
Email:  christian.seidenabel@lovells.com
Tel: + 49 (0) 211 1368 - 393
Fax: + 49 (0) 211 1368 - 9393

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