Lovells erzielt für EuroFlorist Bestätigung des kartellrechtlichen Verbots gegen Fleurop AG
Düsseldorf (ots)
Die Blumengrußvermittlung EuroFlorist Deutschland GmbH, Plön, hat in ihrer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung mit der Marktführerin Fleurop AG (Berlin) einen entscheidenden Erfolg erzielt.
Bereits im November 2004 hatte das Landgericht Berlin Fleurop per einstweiliger Verfügung vorläufig untersagt, ihre Partner-Floristen von einer Zusammenarbeit mit EuroFlorist abzuhalten. Darüber hinaus wurde Fleurop verboten Floristen aufzufordern, EuroFlorist-Aufträge bewusst "platzen" zu lassen.
Das gerichtliche Verbot, die Floristen zum Platzenlassen von Aufträgen aufzufordern, hatte Fleurop schon im Dezember 2004 anerkannt. Gegen das Verbot, Fleurop-Partner von einer Zusammenarbeit mit EuroFlorist abzuhalten, hatte Fleurop zunächst Widerspruch und - nachdem dieser erfolglos geblieben war - Berufung beim Berliner Kammergericht eingelegt. Diese ist nun mit Urteil vom 25. August 2005 zurückgewiesen und das Eilverfahren damit letztinstanzlich zugunsten von EuroFlorist entschieden.
Auch das Kammergericht sieht in dem Vorgehen der Fleurop ein missbräuchliches Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens. Unter Ausnutzung seiner Marktstärke habe Fleurop seine Wettbewerber rechtswidrig behindert. Hierfür gebe es keinen sachlich gerechtfertigten Grund. Insbesondere dürfe die Vergabe von Aufträgen der Fleurop-Zentrale an die Partner-Floristen nicht davon abhängig gemacht werden, dass der betreffende Florist nicht mit Konkurrenten zusammenarbeitet.
Parallel hierzu hat auch das Bundeskartellamt Ermittlungen gegen die Fleurop AG aufgenommen wegen des Verdachts der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, der unbilligen Behinderung kleiner und mittlerer Wettbewerber sowie des Boykottaufrufs.
Rechtsanwalt Dr. Gerald Neben von der internationalen Kanzlei Lovells, der EuroFlorist in dieser Auseinandersetzung vertritt: "Das Kammergericht hat eine bedeutende Entscheidung zugunsten der Wettbewerbsfreiheit getroffen. Der Fleurop AG ist jetzt ausdrücklich verboten, jede Art von wirtschaftlichem Zwang auf ihre Partner-Floristen auszuüben, um diese von einer Zusammenarbeit mit EuroFlorist abzuhalten. Damit kann sich jeder Florist nun frei entscheiden, mit welcher Blumengrußorganisation er zusammenarbeiten will."
EuroFlorist-Geschäftsführer Olaf Scott: "Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für den Ausbau unseres Deutschland-Geschäfts. Wir hoffen und gehen davon aus, dass eine große Anzahl von Floristen von ihrer neuen Freiheit Gebrauch machen und in Zukunft mit mehreren Blumengrußunternehmen zusammenarbeiten wird".
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Christian Seidenabel PR Manager Germany Lovells Kennedydamm 17 - D-40476 Düsseldorf Email: christian.seidenabel@lovells.com Tel: + 49 (0) 211 1368 - 393 Fax: + 49 (0) 211 1368 - 9393
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