Lovells Veranstaltung: Prozessrisiken in einem globalen Markt - Aktuelle Aspekte der US-amerikanischen Discovery
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Frankfurt/Main (ots)
Lovells, eine der weltweit führenden Kanzleien auf dem Gebiet der internationalen Prozessführung, veranstaltet gemeinsam mit der Association of Corporate Counsel Europe am 31. Oktober (München) und 1. November (Frankfurt) eine Vortragsveranstaltung zum Thema "Internationale Prozessführung".
Deutsche Unternehmen sehen sich schon seit einigen Jahren vermehrt der Gefahr ausgesetzt, in einen Rechtsstreit vor US-amerikanischen Gerichten verwickelt zu werden; "minimale Kontakte" des deutschen Unternehmens zum US-amerikanischen Forum reichen häufig schon aus, um die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte zu begründen. Neben sehr hohen Prozesskosten, dem amerikanischen Institut der class action und des jury trial sowie dem Risiko einer Verurteilung zu extrem hohen Schadensersatzzahlungen (punitive damages), muss für deutsche Unternehmen das mit deutschem Recht unvereinbare Beweiserhebungsverfahren, die so genannte pretrial discovery im Fokus für die Bewertung von Prozessrisiken in den USA stehen. Bei diesem Beweiserhebungsverfahren können Verfahrensbeteiligte und Dritte (1) zur Vorlage von Dokumenten und Urkunden (production of documents), (2) zur mündlichen oder schriftlichen Vernehmung im Kreuzverhör (deposition) oder (3) zur Beantwortung umfangreicher und komplexer Fragelisten (written interrogatories) verpflichtet werden.
Im Rahmen einer Panel-Diskussion werden die von Discovery-Maßnahmen ausgehenden Risiken für deutsche Unternehmen, mögliche Präventionsmaßnahmen sowie konkrete Verteidigungsmittel beispielsweise aus Datenschutzrecht während der Veranstaltung dargestellt und erläutert.
An Hand von praktischen Fallbeispielen sowie aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung in den USA wie etwa zum Thema "electronic discovery", diskutieren Wissenschaftler und Rechtsanwälte aus den USA und Deutschland über das Verfahren, die Instrumente sowie insbesondere die Möglichkeiten, wie sich deutsche Unternehmen gegen Discovery-Maßnahmen zur Wehr setzen können. Dr. Detlef Haß, Partner der Kanzlei Lovells in München, weist darauf hin, dass die fehlende Mitwirkung eines Prozessbeteiligten am Discovery Verfahren äußerst negative Folgen auf den Ausgang des US-Prozesses haben kann; dies müsse bei der Vorbereitung auf eines solches Verfahren daher unbedingt berücksichtigt werden.
Das Panel wird zudem die wachsende Bedeutung von Section 1782 des United States Code (U.S.C.) für Verfahren vor deutschen Gerichten erörtern. Das US amerikanische Bundesrecht erlaubt die Durchführung von Discovery auf Antrag eines ausländischen Gerichts oder einer "interessierten Person" - etwa des Klägers - nämlich auch dann, wenn das Hauptverfahren außerhalb der USA geführt wird, sich aber Beweismittel in den USA befinden. Befinden sich Unterlagen oder Informationen im Besitz einer Person oder eines Unternehmens in den USA und können diese Informationen hilfreich für ein deutsches Verfahren sein, werden Kläger in Zukunft verstärkt Verfahren nach Section 1782 U.S.C. anstrengen, meint Dr. Marc Zimmerling, Partner der Kanzlei Lovells in Frankfurt. Erörtert wird, ob sich deutsche Unternehmen gegen die Anordnung eines solchen Beweisverfahrens verteidigen können und ob Anträge nach Section 1782 U.S.C auch im Zusammenhang mit Schiedsverfahren gestellt werden dürfen.
Thema der Veranstaltung ist überdies die Frage, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen, Kläger die in einem amerikanischen Discovery Verfahren gewonnenen Erkenntnisse in Prozessen vor deutschen Gerichten verwerten dürfen. Dies schließt die rechtspolitische Frage ein, ob die mit deutschem Recht unvereinbaren Beweisermittlungsmethoden nicht die Souveränität Deutschlands verletzen.
Referenten:
Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, LL.M. (Universität München) ist Rechtsprofessorin an der Ludwig-Maximilian-Universität München und leitet dort das Institut für Internationales Recht (Rechtsvergleichung). Sie lehrt und schreibt im Fachbereich Rechtsvergleichung und ist auf internationales, europäisches und vergleichendes Zivilprozessrecht spezialisiert. Prof. Dr. Coester-Waltjen lehrte bereits an der Universität New York, der Universität Texas in Austin, an der Universität Oxford sowie an verschiedenen Universitäten im Fernen Osten.
Prof. Dr. Werner F. Ebke ist Rechtsprofessor an der Universität Heidelberg und leitet dort das Institut für Deutsches und Europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. Er ist Mitglied der New Yorker Rechtsanwaltskammer. Darüber hinaus war er als Special Consultant für das Generalsekretariat der Vereinten Nationen sowie als Schiedsmann für die Internationale Handelskammer, die American Arbitration Association sowie für die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit tätig.
Marc Gottridge ist Partner im New Yorker Büro von Lovells. Seit mehr als 20 Jahren verteidigt er bedeutende Unternehmen und globale Finanzunternehmen in allen Prozessführungsfragen, einschließlich Handelsstreitigkeiten, Insolvenzen, Verteidigung von Sammelklagen, Wirtschaftskriminalität und aufsichtsbehördlichen Angelegenheiten.
Dr. Detlef Haß, Partner im Münchener Lovells Büro, ist Leiter der deutschen Litigation Praxis. Sein Spezialgebiet ist grenzüberschreitende Prozessführung für international tätige Banken und Unternehmen. Darüber hinaus verfügt Dr. Haß über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Restrukturierung und Insolvenzrecht, Betrug- und Vermögens-Aufdeckung, Bankrecht sowie bei Wirtschaftsprozessen.
Prof. Peter Murray ist Edward R. Johnston Jura-Dozent und Robert Braucher Gastprofessor an der Harvard Universität. Er lehrt und schreibt in den Fachbereichen Vergleichendes Zivilprozessrecht der USA und Europas, Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit, Effizienz und Fairness in der Zivilgerichtsbarkeit, insbesondere hierbei die Rolle von Jury-Prozessen, sowie Gutachten und Beweis von Tatsachen. 1998 war Peter Murray als Fulbright Senior Gastprofessor an der Universität Freiburg tätig. Er ist Co-Autor des Buches "German Civil Justice", dem maßgeblichen englischsprachigen Kommentar zur Deutschen Zivilgerichtsbarkeit und schrieb Bücher und Artikel über Beweisverfahren, die Anwaltstätigkeit in Gerichtsverfahren, Rechtsvergleichung sowie die juristische Ausbildung.
Edward Schorr, Partner im New Yorker Lovells Büro, verfügt über eine mehr als 20-jährige Erfahrung im Bereich Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.
Dr. Marc Zimmerling ist Partner der Dispute Resolution Praxis bei Lovells und leitet das Frankfurter Litigation-Team. Als erfahrener Prozessanwalt war er bereits für zahlreiche bedeutende internationale Unternehmen in Prozessstreitigkeiten tätig. Darüber hinaus verfügt Dr. Zimmerling über umfassende Erfahrung in den Bereichen Berufshaftpflicht sowie Managerhaftung. So war er für führende Wirtschaftsprüfungsunternehmen bei einigen der größten deutschen Haftungsprozesse tätig.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Christian Seidenabel PR Manager Germany Lovells Untermainanlage 1 - D-60329 Frankfurt am Main Email: christian.seidenabel@lovells.com Tel.: +49 (0) 69 962 36- 636 Fax: +49 (0) 69 962 36-100 Mobil: +49 (0) 175 93 19 283
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