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Lovells sieht steigendes Risiko für Unternehmen für den Fall von europaweiten Sammelklagen

Frankfurt am Main (ots)

Die Europäische Kommission hat bekannt
gegeben, dass sie die Einführung eines umstrittenen neuen Verfahrens 
erwägt, das zur EU-weiten Einführung von länderübergreifenden 
"Massenklagen" durch Verbraucherverbände führen könnte.
Im Rahmen einer offiziellen Stellungnahme stellte Meglena Kuneva, 
die kürzlich ernannte EU-Kommissarin für Verbraucherangelegenheiten, 
die neue "Consumer Policy Strategy" der Europäischen Kommission 
gestern vor. Ziel dieser Initiative ist es, den Binnenmarkt der EU 
bis zum Jahr 2013 insoweit zu verändern, dass Verbraucher innerhalb 
der EU-Länder sämtliche Produkte und Dienstleistungen nutzen können, 
ohne hierbei rechtliche oder qualitative Einbußen in Kauf nehmen zu 
müssen. Insgesamt umfasst die neue EU Strategie mehr als 20 
legislative sowie nicht-legislative Maßnahmen, über deren 
Umsetzungserfolge jährlich am Europäischen Verbrauchertag (15. März) 
berichtet werden soll. Weiter sind ein "Halbzeit"-Bericht im Jahr 
2011 sowie eine rückblickende Bewertung der Umsetzung der Strategie 
im Jahr 2015 geplant.
Von besonderem Interesse für die Anbieter von Produkten und 
Dienstleistungen dürfte es sein, dass die "Consumer Policy Strategy" 
unter anderem die Einführung eines Instruments zur kollektiven 
Rechtsdurchsetzung vorsieht. Bereits in Vorab-Erklärungen hatte 
Meglena Kuneva angegeben, dass sie Maßnahmen erwäge, 
Verbraucherorganisationen in den Mitgliedsstaaten die europaweite 
Zusammenlegung von Verbraucherklagen zu ermöglichen. Mit diesem 
System würden die EU-Institutionen in bisher ungekanntem Ausmaß in 
die Rechtssysteme der Mitgliedsstaaten eingreifen. Unternehmen, die 
auf dem europäischen Binnenmarkt Produkte und Dienstleistungen 
anbieten, wären mit höheren Risiken konfrontiert.
IMPLIKATIONEN
Das Konzept einer gesetzlichen Regelung EU-weiter Sammelklagen ist
an sich nicht neu. Als ein mögliches Instrument, Verbraucher dabei zu
unterstützen, ihre Rechte bei Kartellrechtsverstößen besser 
durchzusetzen, wird es seit einiger Zeit von der Europäischen 
Kommission diskutiert. Einen entsprechenden Vorschlag machte die 
Kommission 2005 im Green Paper zum Kartellrecht.
Dennoch kommt diese jüngste Ankündigung für viele überraschend. Im
letzten Jahr deuteten Vertreter der Kommission auf ihrer Konferenz 
zum Thema "Effektiver Rechtsschutz" zwar an, dass die Kommmission 
über Sammelklagen nachdenke. Sie gaben aber zu verstehen, dass es 
angesichts der tief greifenden Konsequenzen, die die Einführung eines
solchen Systems mit sich brächte, noch eine Weile dauern werde, bis 
für die zahlreichen damit verbundenen Probleme eine Lösung gefunden 
wäre.
Ungeklärt ist die Zuständigkeit der EU überhaupt, derartige 
Regelungen auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts treffen zu können. 
Sollte jedoch die Kommission ein System einführen, in dem Ansprüche 
von Verbrauchern aus mehreren Ländern gegen Hersteller gebündelt 
werden können - und das scheint der Fall zu sein -, wird dies zu 
bisher ungekannter internationaler Kooperation im Bereich der 
Produkthaftung führen.
Auf der Ebene der Mitgliedsstaaten gibt es bereits Präzedenzfälle 
für Sammelklagen durch Vertreterverbände, so zum Beispiel in 
Deutschland, Spanien, den Niederlanden und Italien.
Ina Brock, Leiterin der deutschen Produkthaftungspraxisgruppe der 
internationalen Sozietät Lovells, schätzt die Situation wie folgt 
ein: "Aus Sicht der Anbieter von Produkten und Dienstleistungen 
besteht ein erheblicher Unterschied zwischen den auf einzelne 
Mitgliedsstaaten begrenzten Systemen und den vorgeschlagenen 
EU-weiten Maßnahmen. Die Aussicht auf ein von der EU getragenes 
Verfahren, mit dem Ansprüche aus verschiedenen Ländern gebündelt 
gegen Hersteller und Anbieter eingeklagt werden können, berechtigt 
die Befürchtung, dass das Risiko dieser Unternehmen verklagt zu 
werden, steigen wird."
Für weitere Informationen:
Dr. Christian Seidenabel
PR Manager Germany
Lovells
Untermainanlage 1
D-60329 Frankfurt am Main 
Email:  christian.seidenabel@lovells.com
Tel.:  +49 (0) 69 962 36- 636 
Fax:   +49 (0) 69 962 36-100
Mobil: +49 (0) 175 93 19 283

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