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DDV lehnt Beschluss zum Verbandsklagerecht strikt ab

Main (ots)

Am 4. Februar 2014 hat das Kabinett den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts" beschlossen. Wie bereits im bisherigen Referentenentwurf vorgesehen, soll als Kern des Vorhabens im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) ein Verbandsklagerecht im Bereich des Datenschutzrechts geschaffen werden. Hierdurch sollen künftig Verbraucherverbände Datenschutzverstöße gerichtlich geltend machen können. Der DDV lehnt dies entschieden ab.

Dazu Patrick Tapp: "Der Gesetzentwurf des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums atmet den Geist eines überzogenen Verbraucherschutzes. Der Verbraucher wird durch das Verbandsklagerecht keinen Deut besser geschützt, wenn die Überwachung auf eine Vielzahl von Organisationen verteilt wird."

Ein Verbandsklagerecht ist insbesondere wegen der Vermischung von Verbraucher- und Datenschutzrecht systemwidrig und führt in der Praxis zu einer hohen Verunsicherung der Unternehmen. Darüber hinaus verstößt ein solches Recht nach Auffassung des DDV gegen die EU-Datenschutzrichtlinie, die eine Vollharmonisierung im Bereich Datenschutz bezweckt und gefährdet eine Einigung bei der auf der Brüsseler Zielgeraden befindlichen EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Tapp weiter: "Die staatlichen Aufsichtsbehörden verfügen über ausreichende Befugnisse, Datenschutzverstöße zu ahnden und effizient zu unterbinden. Man sollte besser die Aufsichtsbehörden stärken, anstatt diese Aufgabe auf private Interessenverbände abzuwälzen."

Vor dem Hintergrund breiter Ablehnung in Wirtschaftskreisen hat der DDV massiven Widerstand im weiteren Gesetzgebungsverfahren angekündigt.

Pressekontakt:


DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Ludger Kersting, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 401 276 500, Fax: (069) 401 276 599

l.kersting@ddv.de
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