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EANS-Hauptversammlung: init innovation in traffic systems AG
Einberufung der Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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init innovation in traffic systems AG

mit Sitz in Karlsruhe

ISIN DE0005759807
WKN 575 980


Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der init
innovation in traffic systems AG ein. Sie findet am Donnerstag, den 16. Mai
2013, 10:00 Uhr, im Konzerthaus des Kongresszentrums, Am Festplatz, 76137
Karlsruhe, statt.


Tagesordnung

1.      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum
31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss, der Lagebericht sowie der
Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
(76131 Karlsruhe, Käppelestraße 4-6) aus und werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen. Sie stehen auch im Internet unter
http://www.initag.de/de_investor_relations/HV_2013.php zum Download bereit und
werden auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos übersandt.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt kein
Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt und damit festgestellt
hat. 

2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2012 in Höhe von Euro 16.616.545,99 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,80

je dividendenberechtigter Stückaktie          Euro        8.015.984,00
Einstellung in Gewinnrücklagen                Euro                0,00
Vortrag auf neue Rechnung                     Euro        8.600.561,99
        
Bilanzgewinn                                  Euro       16.616.545,99



Die Gutschrift der Dividende an die Aktionäre erfolgt am ersten Werktag nach der
Hauptversammlung, dem 17. Mai 2013.

Die im vorstehenden Gewinnverwendungsvorschlag genannten Werte beziehen sich auf
das zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung dividendenberechtigte
Grundkapital von Euro 10.019.980. Bis zur Hauptversammlung am 16. Mai 2013 kann
sich durch den Erwerb eigener Aktien oder durch die Veräußerung eigener Aktien,
die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei
unveränderter Ausschüttung von Euro 0,80 je dividendenberechtigter Stückaktie
der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet werden.

3.      Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

4.      Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

5.      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresabschlusses 2013, sofern eine solche durchgeführt wird,
zu wählen.

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
gemäß § 13 Abs. 4 unserer Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor
der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) in
deutscher Sprache.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ist nachzuweisen. Als Nachweis reicht eine in Textform in deutscher
oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des in- oder ausländischen
depotführenden Instituts aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 25. April 2013, 00:00 Uhr MESZ, zu
beziehen.

Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis
spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung, d. h. bis 9. Mai 2013, 24:00 Uhr
MESZ, unter folgender Adresse zugehen:

init innovation in traffic systems AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: 069/136-26351
E-Mail:  hv-eintrittskarten@commerzbank.com

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit
des Nachweises weitere Nachweise zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht in
gehöriger Form erbracht, kann der Aktionär von der Gesellschaft zurückgewiesen
werden.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Dabei richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme und der
Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das
gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso
führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem
Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und
Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst danach
Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Anmeldestelle wird
nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes den Aktionären
die Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersenden. 

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der
Hauptversammlung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, andere von §
135 AktG erfasste Institute oder Personen, einer Person ihrer Wahl oder durch
weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben
lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis
des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Die Erteilung kann
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der
Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch
den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft per Post oder per Telefax oder elektronisch per E-Mail an die
folgende Adresse erfolgen:

init innovation in traffic systems AG
Investor Relations
Käppelestraße 4 - 6
76131 Karlsruhe
Telefax: 0721.6100.130
E-Mail:  ir@initag.de

Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten
Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. Ein entsprechendes
Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.initag.de/de_investor_relations/HV_2013.php zum Herunterladen bereit.


Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht
auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis von Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste
Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden
gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig
wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 

Des Weiteren kann von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, Frau Janina Bujnoch und Frau Simone
Fritz, zu bevollmächtigen, gemäß ihren Anweisungen für sie abzustimmen. Dies
kann für Aktionäre insbesondere dann von Interesse sein, wenn die depotführende
Bank die Stimmrechtsvertretung in der Hauptversammlung ablehnt. Die
Stimmrechtsvertreter können die Aktionäre jedoch nicht bei der Abstimmung über
Anträge vertreten, die ohne vorherige Ankündigung erst während der
Hauptversammlung gestellt werden, wie z. B. Anträge zum Verfahren in der
Hauptversammlung. Die Stimmrechtsvertreter werden sich in diesem Fall der Stimme
enthalten. Zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter benötigen die Aktionäre auch dann eine Eintrittskarte, wenn
sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen. Eintrittskarten
sollten von den Aktionären möglichst frühzeitig bei der Depotbank für jedes
Depot bestellt werden. Die Vollmacht oder ihr Widerruf kann schriftlich, per
(Computer-)Fax oder auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), indem z. B.
die zugesandte Eintrittskarte und das Vollmachts-/Weisungsformular als
eingescannte Datei beispielsweise im PDF-Format per E-Mail, übersendet werden.
Die Gesellschaft kann die ordnungsmäßige Stimmrechtsausübung nur dann
gewährleisten, soweit die Vollmacht für die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter mit den Stimmweisungen der Aktionäre zu sämtlichen
Tagesordnungspunkten zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 14. Mai 2013
(Posteingang) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sind:

init innovation in traffic systems AG
Investor Relations
Käppelestraße 4 - 6
76131 Karlsruhe
Telefax: 0721.6100.130
E-Mail:  ir@initag.de

Alternativ ist eine Übergabe an die Stimmrechtsvertreter während der
Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und in der
Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des
Stimmrechts zu bevollmächtigen. 

Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur
Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der
Internetadresse http://www.initag.de/de_investor_relations/HV_2013.php zur
Verfügung.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Weisungen zur Einlegung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 

Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare
zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft besteht nicht.

Rechte der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000,00 erreichen und diese
Aktien seit mindestens drei Monaten halten, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse

init innovation in traffic systems AG
Investor Relations
Käppelestraße 4 - 6
76131 Karlsruhe

zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 16. April 2013, 24:00 Uhr
(MESZ), zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder
Beschlussvorlage beiliegen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Vorschläge von Aktionären gemäß §
127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich zu richten an: 

init innovation in traffic systems AG
Investor Relations
Käppelestraße 4 - 6
76131 Karlsruhe
Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, die mit
Begründung, wobei Vorschläge von Aktionären zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern keiner Begründung bedürfen,
bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 1.  Mai 2013,
24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse
eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
http://www.initag.de/de_investor_relations/HV_2013.php veröffentlicht.
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht. 

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die
Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 AktG
vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags
braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den
Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese
nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und
Wohnort) enthalten. 

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf Verlangen
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der
Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. 

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs.
3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder
einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. 

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG

Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.initag.de/de_investor_relations/HV_2013.php.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft Euro 10.040.000,00 und ist eingeteilt in 10.040.000 Stückaktien mit
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 20.020 eigene Aktien, so dass die
Gesamtzahl der Stimmrechte 10.019.980 beträgt.


Karlsruhe, im April 2013


init innovation in traffic systems AG

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Simone Fritz
Investor Relations
Tel.: +49 (0)721/6100-115
mailto:ir@initag.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    init innovation in traffic systems AG
             Käppelestraße 6
             D-76131 Karlsruhe
Telefon:     +49(0)721 6100-0
FAX:         +49(0)721 6100-399
Email:        info@initag.de
WWW:         http://www.initag.de
Branche:     Elektronik
ISIN:        DE0005759807
Indizes:     CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen:      Freiverkehr: Hannover, Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf,
             Stuttgart, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt 
Sprache:    Deutsch

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