Katasterlösung bei Einführung einer Photovoltaik-Pflicht
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Gemeinsame Pressemitteilung von Öko-Institut und Stiftung Umweltenergierecht
Freiburg/Berlin, 23. November 2020
Katasterlösung bei Einführung einer Photovoltaik-Pflicht
Eine bundesweite Verpflichtung, auf Dächern von Neubauten und nach Dachsanierungen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu installieren und zu betreiben, soll als Nutzungs- oder Katasterpflicht ausgestaltet werden. So sollten sich Eigentümer und Eigentümerinnen entscheiden können: Entweder sie installieren und betreiben eine PV-Anlage selbst oder sie tragen ihre Dachfläche in ein Kataster ein, die dann von Dritten für den Betrieb einer PV-Anlage gepachtet werden kann.
Eine solche Ausgestaltung sichert die Wirtschaftlichkeit der Anlagen und kann die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen. Die Pflicht würde es ermöglichen, dass mehr Dächer als bislang für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden. Bis Ende 2017 waren nur rund zwölf Prozent der verfügbaren Dachflächen erschlossen.
Wissenschaftliches Gutachten
Die Empfehlungen basieren auf einem gemeinsamen Gutachten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Öko-Instituts und der Stiftung Umweltenergierecht für das Umweltbundesamt. Ziel war es, verschiedene Ausgestaltungsoptionen für eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht) zu untersuchen und zu bewerten. Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte wurden umfassend einbezogen. Potenzielle Konflikte mit anderweitigen Verpflichtungen, etwa nach dem Gebäude-Energie-Gesetz zur Nutzung von Solarthermieanlagen, wurden ebenso berücksichtigt wie die Konzeptionen bereits bestehender und geplanter Solar-Pflichten in den Ländern - beispielsweise in Baden-Württemberg und Hamburg.
Wirtschaftlich zumutbar, wenig Bürokratie
"Die PV-Pflicht soll nur dann greifen, wenn sie für die Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen wirtschaftlich zumutbar ist", sagt Sebastian Palacios vom Öko-Institut. Um dies zu erreichen, schlagen die Autoren der Studie eine Nutzungs- oder Katasterpflicht vor. "Diese Art der Verpflichtung macht zeit- und personalintensive Wirtschaftlichkeitsprüfungen überflüssig", sagt Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht.
Die Kombination der PV-Pflicht mit einem Verpachtungskataster kann sicherstellen, dass nur auf rentablen Dachflächen PV-Anlagen errichtet werden. Ob eine Fläche wirtschaftlich geeignet ist, zeigt sich, sobald entweder die Eigentümer und Eigentümerinnen oder Dritte über das Kataster eine Anlage installieren und betreiben.
Akzeptanz in der Bevölkerung
Das Verpachtungskataster soll Transparenz zwischen dem Angebot und der Nachfrage schaffen und helfen, die unterschiedlichen Beteiligten zu vermitteln. "Der wirtschaftliche Gewinn, den die Verpflichteten durch den Betrieb einer PV-Anlage oder durch die Verpachtung einer Gebäudefläche erzielen, erhöht die Akzeptanz dieser Maßnahme in der Bevölkerung", sagt Sebastian Palacios vom Öko-Institut. Ohnehin haben PV-Anlagen auf Dächern weniger Akzeptanzprobleme und geraten mit dem Naturschutz nur selten in Konflikt - anders als zum Beispiel die Windenergie an Land.
EEG-Förderung und Kredite für größere Anlagen
Eine weitere Frage, die die Forschenden untersucht haben, ist die nach der möglichen finanziellen Unterstützung für Bau und Betrieb. Denn wenn eine größere Anlage auf dem kompletten Dach gebaut wird, ist das der Energiewende zuträglicher, als eine kleinere Anlage, die zwar eigenverbrauchs- und kostenoptimiert ist, aber nur einen geringen Teil der Dachfläche ausnutzt. "Nach unserer Prüfung könnte der durch die Photovoltaik-Anlagen erzeugte Strom auch mit einer PV-Pflicht weiter nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden", sagt Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht. "Auch Förderkredite, etwa durch die KfW, könnten für private Hauseigentümer mit einer EEG-Förderung kombiniert werden."
Pflicht als Anreiz-Instrument
Das Instrument kann einerseits als Pflicht ausgestaltet werden. Es bleiben andererseits aber auch eine Reihe von Spielräumen: Neben dem Kataster wird vorgeschlagen, die Nichterfüllung zunächst nicht übermäßig zu sanktionieren. Das hält den Vollzugsaufwand gering und ermöglicht zu prüfen, welche Wirkung das Instrument in einer weicheren Form entfalten kann. Die Studie zeigt aber auch, wie das Instrument verschärft werden könnte, beispielsweise durch eine maximale Anzahl der Angebotsablehnungen.
Ansprechpartner am Öko-Institut
Sebastian Palacios
Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institutsbereich
Energie & Klimaschutz
Öko-Institut e.V., Geschäftsstelle Freiburg
Telefon: +49 761 45295-250
E-Mail: s.palacios@oeko.de
Ansprechpartner der Stiftung Umweltenergierecht
Dr. Nils Wegner, LL.M.
Projektleiter
Stiftung Umweltenergierecht
Telefon: +49 931 794077-20
E-Mail: wegner@stiftung-umweltenergierecht.de
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Über die Stiftung Umweltenergierecht
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