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Presse-Information: Pflege zu Hause - Wie ist das zu schaffen?

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Pflege zu Hause – Wie ist das zu schaffen?

Tipps für pflegende Angehörige zu Organisation, Pflegemitteln, Kosten, Hilfen und privater Vorsorge

Wer ein Familienmitglied zu Hause pflegen möchte, hat viele Fragen: Was steht mir zu? Wo gibt es Hilfe? Wie lässt sich das mit dem eigenen Beruf vereinbaren? Wie viel kostet Pflege zu Hause? Wer zahlt wie viel? Die Debeka, größter privater Pflegeversicherer in Deutschland, gibt Tipps, wie Pflege zu Hause gelingt.

Wer hilft bei der Organisation der Pflege?

Erste Anlaufstelle ist der Krankenversicherer (Pflegekasse bei gesetzlich Versicherten oder private Pflegeversicherung bei privat Versicherten). Wenn es aus dem Krankenhaus nach Hause geht, hilft der Sozialdienst weiter. Die Pflegeversicherung bietet eine kostenlose Pflegeberatung an.

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Das hängt davon ab, welche Hilfe nötig ist und welcher Pflegegrad festgestellt wird. Pflegebedürftige haben die Wahl zwischen Pflegegeld, das sie in der Regel an ehrenamtliche Pfleger – also auch an Angehörige – als Anerkennung weitergeben, oder Pflegesachleistungen, zum Beispiel einem ambulanten Pflegedienst. Eine Kombination aus beidem ist auch möglich. Das monatliche Pflegegeld bewegt sich zwischen 316 Euro (bei Pflegegrad 2) und 901 Euro (bei Pflegegrad 5). Ambulante Pflegesachleistungen wie körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung sowie Haushaltshilfe werden von bis zu 724 Euro monatlich (bei Pflegegrad 2) bis zu maximal 2.095 Euro (bei Pflegegrad 5) erstattet.

Wie viel kostet Pflege zu Hause?

Das hängt davon ab, welche Hilfe die zu pflegende Person benötigt, um ihren Alltag zu bewältigen. Die Pflege mit dem höchsten Pflegegrad 5 durch einen Pflegedienst zu Hause kostet im Durchschnitt 4.200 pro Monat (Stand 2021). Dabei muss man etwas mehr als die Hälfte an Eigenanteil selbst tragen – etwa 2.200 Euro.

Was steht pflegenden Angehörigen zu?

Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse an. Tritt ein Pflegefall plötzlich ein, kann sich ein naher Angehöriger zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen, um das zu organisieren (kurzzeitige Arbeitszeitverhinderung). Arbeitnehmer, die einen nahen Angehörigen betreuen, können sich mit der Pflegezeit für maximal sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen – vorausgesetzt, in ihrer Firma arbeiten mehr als 15 Beschäftigte. Für maximal zwei Jahre ist eine Familienpflegezeit möglich, wenn der Arbeitgeber mitspielt. Das heißt: Die wöchentliche Arbeitszeit könnte auf bis zu 15 Wochenstunden reduziert werden. Außerdem beteiligen sich Pflegekassen an Beiträgen zur Rentenversicherung für Pflegepersonen.

Sich selbst nicht vergessen

Wichtig ist eine realistische Einschätzung, was man selbst leisten kann bzw. möchte und wofür weitere Hilfe nötig ist. Außerdem sollten kleinere Auszeiten oder auch Urlaub eingeplant werden. Es hilft niemandem, wenn die Haupt-Pflegeperson wegen Überlastung komplett ausfällt. Daher sollte man überlegen, wer noch bei der Pflege helfen kann: Verwandte, Freunde, Ehrenamtliche, professioneller Pflegedienst? Erkrankt die Pflegeperson, braucht sie Urlaub bzw. für einige Stunden einen Freiraum, ist für maximal sechs Wochen im Jahr eine Vertretung (Verhinderungspflege) möglich.

Hilfe bei der Pflege zu Hause

Essenslieferungen stellen oft ein Grundbedürfnis sicher. Das Angebot eines ambulanten Pflegedienstes reicht von Unterstützung bei der Körperpflege, bei Anziehen und Essen, der Gestaltung des Alltags über pflegerische Betreuung bis zu Hilfe im Haushalt, etwa Kochen oder Putzen. Weitere Hilfsdienste können zum Beispiel das Begleiten beim Einkaufen, bei Spaziergängen, zum Arzt oder zu Behörden sein. Möglich sind ebenfalls Gedächtnistraining, gemeinsame Gesellschaftsspiele und Hilfe beim Bewältigen von Problemen. Auch Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege sind Optionen. Darunter versteht man den zeitweiligen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung. Es kann auch eine private Pflegeperson in Anspruch genommen werden.

Welche Hilfsmittel gibt es für die Pflege zu Hause?

Es gibt technische Pflegehilfsmittel, wie Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Notrufsystem, sowie Verbrauchsprodukte, etwa Einmalhandschuhe oder Betteinlagen. Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten für Hilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Auch Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds sind möglich, etwa für ebenerdige Duschen oder einen Treppenlift.

Finanzierung der Pflege

Egal, ob gesetzlich oder privat krankenversichert: Trotz Leistungen der Pflegekasse bleibt ein erheblicher Eigenanteil, den Pflegebedürftige selbst zahlen müssen. Wer privat vorgesorgt hat, verfügt über mehr Geld und kann eher wählen, wie er versorgt werden möchte. Zum Beispiel zahlt die Pflegezusatzversicherung der Debeka je nach festgestelltem Pflegegrad den vereinbarten Betrag aus, der individuell eingesetzt werden kann.

Mehr Informationen zur Pflegezusatzversicherung und einer alternativen Versorgung im Pflegeheim erhalten Interessierte in der Debeka-Geschäftsstelle vor Ort oder unter www.debeka.de.

Dr. Gerd Benner
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: (02 61) 4 98 - 11 00

Christian Arns
Abteilungsleiter Konzernkommunikation
Telefon: (02 61) 4 98 - 11 22         

Debeka Krankenversicherungsverein a. G.

56058 Koblenz

Telefon: (02 61) 4 98 - 11 88
Telefax: (02 61) 4 98 - 11 11

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