All Stories
Follow
Subscribe to Debeka Versicherungsgruppe

Debeka Versicherungsgruppe

Presse-Information: Wie sind Mini-PV-Anlagen abgesichert?

Presse-Information: Wie sind Mini-PV-Anlagen abgesichert?
  • Photo Info
  • Download

Wie sind Mini-PV-Anlagen abgesichert?

Balkonkraftwerke können private Stromversorgung ergänzen – auch bei Mietern

Unabhängiger bei der Energieversorgung sein? Das ist der Wunsch vieler Menschen. Nicht jeder hat die Möglichkeit, eine große Photovoltaik-Anlage auf dem Dach zu installieren. Das gilt besonders für Mieter. Die Alternative zur Ergänzung der privaten Stromversorgung: Balkonkraftwerke oder Mini-PV-Anlagen. Was das ist und wie sie abgesichert werden können, weiß die Debeka, eine der größten Versicherungen und Bausparkassen in Deutschland.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Photovoltaik-Modul mit Wechselrichter, das ohne aufwendige Installation per Steckdose ans Stromnetz angeschlossen ist, nennt man Mini-PV-Anlage. Dabei wandelt der Wechselrichter Gleichspannung aus den Solarmodulen in Wechselspannung passend zum Stromnetz um. In der Regel liegt die Anlagenleistung bei maximal 600 Watt. Meist steht sie auf dem Balkon oder ist daran befestigt, daher wird sie auch Balkonkraftwerk genannt. So können auch Mieter vom Balkon aus Solarstrom generieren.

Was sind geeignete Plätze für Mini-PV-Anlagen?

Eine Mini-PV-Anlage kann beispielsweise am Gitter- oder Betonbalkon befestigt werden. Es gibt auch Varianten, die lose auf dem Boden stehen. Ein Flachdach oder der Garten können ebenfalls geeignete Stellflächen sein. Tipp: Darauf achten, dass baurechtliche Vorgaben beachtet werden und die Anlage fachmännisch angebracht wird. Mieter sollten sich vorher mit dem Vermieter abstimmen.

Wie kann man Mini-PV-Anlagen versichern?

Gegen Schäden zum Beispiel durch Hagel, Sturm und Brand können Mini-PV-Anlagen abgesichert werden. Versicherer unterscheiden im Wesentlichen nach den Eigentumsverhältnissen und nach der Installationsart. Eigentümer von fest mit dem Gebäude oder der Garage verbundenen Anlagen können sie über die Wohngebäudeversicherung absichern. Steht sie lose, auf dem Balkon oder Grundstück, ist eine Absicherung über die Hausratversicherung möglich. Mieter können beide Varianten über die Hausratversicherung absichern, zumindest bei der Debeka. Wichtig: Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen.

Informationen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung erhalten Interessierte unter www.debeka.de

Dr. Gerd Benner
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: (02 61) 4 98 - 11 00

Christian Arns
Abteilungsleiter Konzernkommunikation
Telefon: (02 61) 4 98 - 11 22         
  
    Debeka Allgemeine Versicherung AG

  
56058 Koblenz

Telefon: (02 61) 4 98 - 11 88
Telefax: (02 61) 4 98 - 11 11

E-Mail:  presse@debeka.de
Internet:  www.debeka.de

Besuchen Sie uns auch in sozialen Netzwerken.
Unsere Adressen finden Sie hier:  www.debeka.de/socialmedia

Pflichtangaben der Debeka-Unternehmen gemäß § 35a GmbHG / § 80 AktG:
 www.debeka.de/pflichtangaben
More stories: Debeka Versicherungsgruppe
More stories: Debeka Versicherungsgruppe