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Verband der Insolvenzverwalter: Rahmenbedingungen zum Erhalt insolventer Unternehmen müssen verbessert werden - Qualitätskriterien für Insolvenzverwalter stärken

Nürnberg (ots)

Die Rahmenbedingungen zur erfolgreichen
Sanierung insolventer Unternehmen standen im Mittelpunkt der
Frühjahrstagung des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands
e.V. (VID), die dieses Wochenende in Bad Neuenahr stattgefunden hat.
Der Verband engagiert sich besonders für das konsequentere Anwenden
der Sanierungsinstrumente, die in der Insolvenzordnung für
zahlungsunfähige Unternehmen vorgesehen sind. "Zahlreiche der fast
40.000 im vergangenen Jahr insolvent gewordenen Unternehmen hätten so
zumindest in ihren wirtschaftlich gesunden Teilen gerettet werden
können", begründet Dr. Siegfried Beck, Vorsitzender des VID. So
hätten zahlreiche gefährdete Arbeitsplätze gesichert werden können.
VID-Mitglieder verwalteten im vergangenen Jahr deutschlandweit etwa
die Hälfte aller insolventen Unternehmen mit mehr als 100
Arbeitsplätzen.
Berufsrichtlinien sichern Qualität
Ein weiterer zentraler Diskussionspunkt der Frühjahrstagung war
die Definition verbindlicher Qualitätsstandards für
Insolvenzverwalter. Zurzeit beteiligt sich der Verband aktiv an der
Ausarbeitung von Berufsrichtlinien. Diese sind notwendig geworden
durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. August
2004. Das höchste deutsche Gericht hatte darin die Tätigkeit des
Insolvenzverwalters als eigenständigen Beruf anerkannt und verlangt,
dass die Kriterien des Zugangs zu diesem Beruf durch ein
Vorauswahlverfahren objektiviert werden. "Verbindliche
Berufsrichtlinien sind ein wesentliches Instrument zur
Qualitätssicherung der Arbeit von Insolvenzverwaltern", erklärt Dr.
Beck dazu. "Einem Insolvenzverwalter werden fremde
Vermögensinteressen anvertraut. Vom Erfolg seiner Tätigkeit hängen
persönliche Schicksale, Arbeitsplätze und die Existenz von Betrieben
ab."
VID: Verspätete Insolvenzanmeldungen gefährden Arbeitsplätze
Ein wichtiges Instrument sind dabei so genannte
Insolvenzplanverfahren, wie sie das Insolvenzrecht seit 1999
ermöglicht. Insolvente Betriebe können damit in Eigenverwaltung
weitergeführt, Arbeitsplätze und Vermögenswerte gerettet werden.
"Unsere Erfahrung zeigt: Oft warten die betroffenen Unternehmen und
deren Berater viel zu lange, bis sie einen Insolvenzantrag stellen
und damit den Einsatz des insolvenzrechtlichen
Sanierungsinstrumentariums möglich machen", kritisiert Dr. Beck. "Das
ist unverantwortlich: den Gläubigern, aber natürlich auch den in dem
jeweiligen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gegenüber, deren wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht."
Auf ihrer Frühjahrstagung unterstrichen die VID-Mitglieder, dass
für die Bestellung eines Insolvenzverwalters das grundgesetzlich
geschützte Gläubigerinteresse maßgeblich sein muss. Der
VID-Vorsitzende Dr. Beck: "Es darf nicht zugelassen werden, dass die
Insolvenzverwaltung zum Übungsfeld für Neueinsteiger oder zum
geschützten Betätigungsfeld solcher Berufsträger wird, die - aus
welchen Gründen auch immer - den hohen Qualitätsanforderungen nicht
mehr genügen. Die Bestellung von Insolvenzverwaltern muss das
Ergebnis einer Bestenauswahl sein, bei der Ausbildung, praktische
Erfahrung und die Möglichkeit des Einsatzes eines qualifizierten
Mit-arbeiterstabes des Ausschlag geben. Die bloße formale
Qualifikation als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder
Kaufmann genügt jedenfalls nicht."
Gesetzgeber zieht Gesetzesinitiative nach VID-Stellungnahme zurück
In einer aktuellen Diskussion über die Anfechtungsmöglichkeiten im
Insolvenzverfahren hat sich der VID jetzt gegenüber einem geplanten
Gesetzgebungsverfahren der Länderfinanzministerien durchsetzen
können. Der Gesetzgeber wollte erreichen, dass Finanzämter und
Sozialkassen künftig im Insolvenzverfahren vorrangig mit Zahlungen
bedient werden. Der Hintergrund: Insolvenzverwalter können vor einem
Insolvenzantrag erfolgte Zahlungen wieder rückgängig machen, mit
denen sich Gläubiger in Kenntnis der Insolvenzreife des Schuldners
Vorteile vor anderen Gläubigern verschafft haben. Das betrifft vor
allem den Fiskus und die Sozialkassen, da sie selbst vollstrecken und
so erheblichen Druck auf die Schuldner ausüben können. Ein Vertreter
des Bundesjustizministeriums bestätigte jetzt auf der Tagung, dass
vor allem eine umfassende Stellungnahme des VID den
Gesetzgebungsprozess gestoppt hat. "Wir begrüßen diesen Schritt und
werden selbstverständlich unser Know-how bei einer eventuellen
Novellierung von Teilen der Insolvenzordnung einbringen", kommentiert
Dr. Beck. "Insolvente Unternehmen müssen durch die Möglichkeit zur
Anfechtung von Zahlungen weiterhin geschützt werden - das sichert
ihnen Liquidität zur Fortführung des Geschäftsbetriebes und zum
bestmöglichen Erhalt der Arbeitsplätze."
Über den VID
Der VID ist ein Zusammenschluss von Insolvenzverwaltern, die bei
einem oder mehreren Insolvenzgerichten in Deutschland seit mindestens
fünf Jahren als Unternehmensinsolvenzverwalter tätig sind. Zurzeit
hat der Verband 327 Mitglieder - darunter auch Insolvenzrichter als
außerordentliche Mitglieder.

Pressekontakt:

muehlhaus & moers kommunikation gmbh
Ihr Ansprechpartner: Marco Weber
Moltkestraße 123-131
50674 Köln
Telefon: 0221/95 15 33-86
Fax: 0221/95 15 33-20
E-Mail: m.weber@muehlhausmoers.de

Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.
Ihr Ansprechpartner: Dr. Siegfried Beck
c/o RAe Dr. Beck & Partner
Stahlstraße 17
90411 Nürnberg
Telefon: 0911/95 12 85-0
Fax: 0911/95 12 85-10

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