My-Hammer macht Energiesparmaßnahmen erschwinglich
Neuss (ots)
· Sanierung oder Neubau: My-Hammer bietet Experten zur schnellen und preisgünstigen Umsetzung von Energiesparmaßnahmen · Durch gestiegene Energiekosten und die günstigen My-Hammer-Preise rentieren sich viele Einsparmaßnahmen jetzt schon im ersten Jahr
Ob Sanierung oder Neubau, energetisch nachhaltige Hauskonzepte sind heute unverzichtbar. Steigende Preise für Öl, Gas und Strom sind gute Gründe, in Energiesparmaßnahmen zu investieren. Durch fachgerechtes Sanieren und moderne Gebäudetechnik können bis zu 80 Prozent des Energiebedarfs eingespart werden. Und mit der Beauftragung eines My-Hammer Experten für ökologisches Bauen kann doppelt gespart werden.
Das Online-Portal My-Hammer erfährt derzeit einen massiven Anstieg von Aufträgen, die Energiesparen und ökologisches Bauen in den Vordergrund stellen. Vom Anbringen der Solaranlage bis zum Einbau von Spezialfenstern finden Auftraggeber passende Experten zum besten Preis.
Bauherren sollten anstehende Baumaßnahmen sorgfältig planen und sich rechtzeitig über aktuelle Standards und Entwicklungstrends informieren. My-Hammer.de hat gemeinsam mit Rudolf Heitkamp aus Bonn, Inhaber eines Betriebes mit dem Schwerpunkt Solartechnik, wissenswerte Fakten zum ökologischen Bauen zusammengestellt:
1. Beim Neubau überzeugt das Passivhaus. Vorhandene Wärme - aus Sonneneinstrahlung, Lampen, Geräten oder Körperwärme erzeugt - wird passiv genutzt. Ermöglicht wird dies durch die gute Wärmedämmung in Kombination mit speziellen Fenstern und Rahmen sowie Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung. Diese holt 80 Prozent der Wärme aus der verbrauchten Luft zurück und sorgt gleichzeitig stetig für Frischluft. So sparen Passivhäuser gegenüber dem durchschnittlichen Verbrauch über 90 Prozent der Energie ein.
2. Aber natürlich lässt sich nicht nur beim Neubau sparen: Auch Alt- und Bestandsbauten lassen sich auf deutlich geringeren Energieverbrauch optimieren. Die wichtigsten Projekte sind hier ein zusätzlich aufgebrachtes Wärmedämmverbundsystem, neue, besser isolierende Fenster oder der Einsatz neuerer Heizsysteme wie Gasheizung, Sonnenkollektoren zur Warmwassererhitzung oder Erdwärmesysteme. Derartige Maßnahmen führen zu Energiekosteneinsparungen von bis zu 80 Prozent und verringern natürlich ebenso den CO2-Ausstoß.
3. Sowohl für Neubauten als auch für Bestandsbauten gilt stufenweise ab dem 01.08.2008*: Bei Neuvermietung oder Verkauf ist ein Energiepass Pflicht. Ein solcher Energiepass hilft bei der Orientierung, wo die größten Einsparpotenziale liegen.
Besonders interessant: Im Bereich ökologisches Bauen und Energiesparen stellt der Bund eine Vielzahl spezieller Förderprogramme zur Verfügung, die jedem Bauherren die Investitionsentscheidung erleichtern und die Kosten für den Start beim Energiesparen senken. Häufig rentieren sich damit die Umbauten bereits im ersten Jahr!
So nutzt der Auftraggeber staatliche Förderungsmöglichkeiten und spart sowohl Energiekosten als auch 30 % und mehr für Handwerks- und Dienstleistungen bei My-Hammer. Hier liegt man nie falsch bei der Handwerker-Auswahl - die Bewertungen zeigen, wie gut der Handwerker arbeitet.
* Ab wann ist welcher Energieausweis Pflicht? Der Energieausweis wird ab 1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter verpflichtend. Der Eigentümer muss dann bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, sollen die Ausweise ab dem 1. Juli 2008 und für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 Pflicht werden. Bis zum 31. Oktober 2008 besteht generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasierten Energieausweis. Danach gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.November 1977 gestellt wurde. Sollte beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht werden, ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.
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