MyHammer gibt Tipps zur Steuerersparnis bei Handwerksarbeiten und haushaltsnahen Dienstleistungen
Berlin (ots)
- Jetzt bei der Auftragsvergabe über MyHammer doppelt sparen - Positive Auswirkung auf die Auftragslage von Handwerkern und Dienstleistern erwartet
Die neue Regelung zur Absetzbarkeit von haushaltsnahen Handwerks- und Dienstleistungen, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, erlaubt es MyHammer-Auftraggebern noch mehr zu sparen als bisher. Neben Ersparnissen von 30 Prozent und mehr bei der Auftragsvergabe über MyHammer kommt nun der erhöhte Steuerfreibetrag für haushaltsnahe Handwerks- und Dienstleitungen hinzu. Die Steuerersparnis bei der Inanspruchnahme von Handwerkern liegt bei maximal 1.200 Euro pro Jahr. Bis zu 4.000 Euro können sogar gespart werden, wenn man haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungs- oder Gartenarbeiten steuerlich geltend macht.
"Wer also seine Wohnung tapezieren lässt, sein Badezimmer sanieren möchte oder eine Wärmedämmung anbringen will, genießt einen deutlichen Steuervorteil und spart bei einer Auftragsvergabe über MyHammer gleich doppelt", sagt Markus Berger-de León, Vorstandsvorsitzender der MY-HAMMER AG. Am besten also sofort bei www.myhammer.de den Auftrag einstellen.
Diese Regelung wird sich ebenfalls positiv auf die Auftragslage von Handwerkern und Dienstleistern auswirken, so dass diese bei MyHammer noch leichter Aufträge generieren können, um Auftragslücken zu schließen.
Um aber die Ausgaben ohne Probleme von der Steuer absetzen zu können, muss man einiges beachten. MyHammer hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt:
1. Rechnung
Grundsätzlich können nur die Lohnkosten von Handwerkern und Dienstleistern abgesetzt werden. Dazu zählen Arbeitszeit und Fahrtkosten. Materialkosten werden hingegen nicht berücksichtigt. Deswegen müssen Auftraggeber auf eine detaillierte Rechnung bestehen, in der die Kosten einzeln aufgelistet werden. Die Mehrwertsteuer muss ebenfalls gesondert aufgeführt werden. Am besten schon bei der Angebotsabgabe auf eine getrennte Ausweisung der Lohnkosten bestehen - so können die Ersparnisse von vorneherein mit einkalkuliert werden.
2. Bezahlung
Um den Steuernachlass zu erhalten, muss die Rechnung per Überweisung bezahlt werden, denn der Bankbeleg gilt als Zahlungsnachweis. Wer eine Barzahlung tätigt, vergibt die Möglichkeit, die Handwerks- oder Dienstleistungen von der Steuer abzusetzen.
3. Art des Auftrags
Haushaltsnahe Handwerksleistungen werden bei der Steuererklärung anders behandelt als Dienstleistungen. Hier können 20 Prozent der Ausgaben für Gartenarbeiten, Pflegedienste und Haushaltshilfen bei maximalen Lohnkosten von 20.000 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Bei Handwerksleistungen können hingegen nur maximal 6.000 Euro Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden. Dass eine Dienstleistung oder Handwerksleistung wirklich "haushaltsnah" ist, also der Instandhaltung und Modernisierung des Haushalts dient, ist Voraussetzung für den Steuerbonus. Wer sich nicht ganz sicher ist, ob der Auftrag in diese Kategorie fällt, findet Steuerprofis bei MyHammer.
Handwerksleistungen - Beispiele für steuerliche Absetzbarkeit:
- Malern - Tapezieren - Fenster austauschen - Entfernen alter Fußböden - Fliesen- und Parkettlegen - Modernisierung der Einbauküche - Arbeiten an Fassade, Dach oder Regenrinne - Schornsteinfegergebühren - Umzugshelfer - Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Computer)*
Haushaltsnahen Dienstleistungen - Beispiele für steuerliche Absetzbarkeit:
- Pflege- und Betreuungspersonal - Haushaltshilfen und Putzfrauen - Gärtner - Au-Pair-Mädchen und Babysitter
* Für die Steuerbegünstigung müssen die Geräte zuhause repariert oder gewartet werden und dürfen nicht in die Werkstatt mitgenommen werden.
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