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Elektro-Unternehmen müssen Konformität mit EU-Richtlinie erklären

München (ots)

Unternehmen der Elektronindustrie müssen in der
Erklärung, dass ihre Produkte mit der europäischen 
Niederspannungsrichtlinie übereinstimmen (Konformitätserklärung), auf
eine neue Fassung der Richtlinie Bezug nehmen: 2006/95 EG statt 
bisher 73/23 EWG. Darauf weist Prof. Dr. Thomas Klindt hin, 
Rechtsanwalt bei Nörr Stiefenhofer Lutz in München und Professor für 
technisches Sicherheitsrecht an der Universität Kassel. Der Grund: 
Ende 2006 verabschiedete die Europäische Union (EU) die Richtlinie in
einer redaktionell überarbeiteten Variante. Sie tritt morgen (16. 
Januar) in Kraft.
Die Niederspannungsrichtlinie, die älteste der CE-Richtlinien, 
vereinheitlichte 1973 das technische Sicherheitsrecht für 
elektronische Produkte. Die Palette reicht von Haushaltsgeräten über 
Spielzeug bis hin zu Industrie-Maschinen. Die Übereinstimmung mit den
sicherheitstechnischen Vorgaben müssen Unternehmen mit Unterschrift 
der verantwortlichen Manager erklären und auf Nachfrage den 
Marktüberwachungsbehörden vorlegen "Auch wenn es sich scheinbar nur 
um eine Formalie handelt, sollten Unternehmen die Bezugnahme in der 
Konformitätserklärung ernst nehmen", warnt Klindt. "Wenn ein 
Unternehmen eine Erklärung mit veraltetem Bezug vorlegt, schafft das 
unnötig Misstrauen in den gesamten Sicherheitsstandard der Produkte."

Pressekontakt:

Dr. Michael Neumann
Tel. ++49 (0) 89-28 628-226 / Mobil: ++49 (0) 171-12 51 428
Fax ++49 (0) 89-28 01 10
E-Mail: michael.neumann@noerr.com

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