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BGH schafft Zweiklassengesellschaft im Grauen Kapitalmarkt / Rechtsweg zum Musterverfahren nur für Initiatoren, nicht für Vertrieb

München (ots)

Der Bundesgerichtshof hat im Grauen Kapitalmarkt
für tausende von Altfällen eine Zweiklassengesellschaft geschaffen. 
"Während Initiatoren sich mit einer Vielzahl von Anlegern in einem 
Musterverfahren vor einem Gericht auseinandersetzen können, muss der 
Vertrieb von Banken und Finanzdienstleistern weiterhin damit rechnen,
vor mehreren Gerichten mit Verfahren in gleicher Sache überzogen zu 
werden", beschreibt Wolf Stumpf, Rechtsanwalt bei Nörr Stiefenhofer 
Lutz, die Folgen einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung 
vom 30. Januar (X ARZ 381/06). Dieses Zweiklassensystem gilt für 
Rechtstreitigkeiten über Produkte des Grauen Kapitalmarkts, die vor 
Inkrafttreten des Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgesetzes am 1. 
Juli 2005 vertrieben wurden.
In dem Verfahren ging es unter anderem um die Frage, ob das Gesetz
zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren vom 16. August 2005
(KapMuG) auch für Vermögensanlagen des Grauen Kapitalmarkts gilt, die
vor Inkrafttreten dieses Gesetzes getätigt wurden. Nach dem KapMuG 
können Anlegerklagen vor einem ausschließlich zuständigen Gericht 
gebündelt werden, um schneller und günstiger zu einer Entschei-dung 
zu kommen. Außerdem können so widersprüchliche Entscheidungen 
verschiedener Gerichte vermieden werden. Der BGH bejahte das nur für 
Klagen gegen Initiatoren.
"Für den Vertrieb ist das eine unerfreuliche Entscheidung", sagt 
Stumpf. Auch unter Anlegern am Grauen Kapitalmarkt gebe es schwarze 
Schafe vergleichbar den "räuberischen Aktionären". Diese zielten mit 
ihren Klagen vor allem darauf ab, teure Vergleiche zu erzwingen. Um 
ihren Ruf zu schützen, gingen Initiatoren und Vertrieb häufig darauf 
ein, berichtet der Anwalt. Beide Seiten seien daher gleichermaßen auf
schnelle Entscheidungen angewiesen.
"Die Zweiteilung des Rechtsschutzes wird sich erst in Jahrzehnten 
erledigt haben, wenn alle Altfälle abgearbeitet sind, sofern der 
Gesetzgeber hier nicht nachbessert", sagt Stumpf. Kraft Gesetzes gilt
das Musterverfahren des KapMuG - ohne Rücksicht ob Initiator oder 
Vertrieb - nur für Vermögensanlagen, für die ein Prospekt erstellt 
wurde. Eine Prospektpflicht für Vermögensanlagen des Grauen 
Kapitalmarkts gibt es aber erst seit Inkrafttreten des neuen 
Prospektregimes am 1. Juli 2005.

Pressekontakt:

Dr. Michael Neumann
Tel. +49-(0) 89-28 628-226
Mobile: +49 (0) 171-125 14 28
E-Mail: michael.neumann@noerr.com

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