Neue OZ: Kommentar zu Patientenverfügung
Osnabrück (ots)
Entwurf mit Schwachstellen
Viele Menschen wollen lieber sterben, bevor sie, von höllischen Schmerzen gequält, einsam im Krankenhaus an Schläuchen hängen. Das sagen sie zumindest, solange sie noch gesund sind. Und schreiben es in eine Patientenverfügung. Doch die Ratlosigkeit unter den Abgeordneten wächst, ob und wie sich dieser vorab geäußerte Letzte Wille rechtlich regeln lässt.
Neben der Auffassung, ein neues Gesetz sei unnötig, gibt es inzwischen drei Entwürfe. Der jüngste Vorschlag weist Ärzten eine große Rolle zu. Das Papier enthält zwar weniger bürokratische Elemente als der Entwurf der Gruppe um den Abgeordneten Wolfgang Bosbach. Aber es enthält Schwachstellen. So sieht der dritte Entwurf eine mündliche Äußerung schon als verbindlich an. Da aber lauert die Gefahr, dass ein Schwerkranker falsch verstanden oder dass mit seinem angeblich Letzten Willen sogar Missbrauch getrieben wird.
Auch ist keinerlei Beratung vorgesehen. Doch umfassende Aufklärung über die Chancen und Risiken der Intensiv- und Schmerzmedizin ist nötig, damit jemand seriös entscheiden kann. Dazu gehören etwa Hinweise auf die vielen Möglichkeiten künstlicher Ernährung. Aber selbst dann lassen sich nicht alle Eventualitäten vorab regeln. Daher bleibt fraglich, ob der als Mittelweg gepriesene Entwurf tatsächlich mehr Klarheit bringt und weiterhilft.
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