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Neue OZ: Kommentar zu Patientenverfügung

Osnabrück (ots)

Entwurf mit Schwachstellen
Viele Menschen wollen lieber sterben, bevor sie, von höllischen 
Schmerzen gequält, einsam im Krankenhaus an Schläuchen hängen. Das 
sagen sie zumindest, solange sie noch gesund sind. Und schreiben es 
in eine Patientenverfügung. Doch die Ratlosigkeit unter den 
Abgeordneten wächst, ob und wie sich dieser vorab geäußerte Letzte 
Wille rechtlich regeln lässt.
Neben der Auffassung, ein neues Gesetz sei unnötig, gibt es 
inzwischen drei Entwürfe. Der jüngste Vorschlag weist Ärzten eine 
große Rolle zu. Das Papier enthält zwar weniger bürokratische 
Elemente als der Entwurf der Gruppe um den Abgeordneten Wolfgang 
Bosbach. Aber es enthält Schwachstellen.
So sieht der dritte Entwurf eine mündliche Äußerung schon als 
verbindlich an. Da aber lauert die Gefahr, dass ein Schwerkranker 
falsch verstanden oder dass mit seinem angeblich Letzten Willen sogar
Missbrauch getrieben wird.
Auch ist keinerlei Beratung vorgesehen. Doch umfassende Aufklärung
über die Chancen und Risiken der Intensiv- und Schmerzmedizin ist 
nötig, damit jemand seriös entscheiden kann. Dazu gehören etwa 
Hinweise auf die vielen Möglichkeiten künstlicher Ernährung. Aber 
selbst dann lassen sich nicht alle Eventualitäten vorab regeln. Daher
bleibt fraglich, ob der als Mittelweg gepriesene Entwurf tatsächlich 
mehr Klarheit bringt und weiterhilft.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207

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