Neue OZ: Kommentar zu Sicherheit
BKA-Gesetz
Änderungen
Osnabrück (ots)
Das Ergebnis stimmt
Durchbruch beim BKA-Gesetz! Schon wieder ein Durchbruch? Man mag es nach dem blamablen Gezänk der Koalition in den vergangenen zwei Jahren kaum glauben, aber der letzte Vorhang des schwarz-roten BKA-Theaters ist gefallen. Nachdem auch die rebellischen SPD-Länderfürsten besänftigt sind, darf sich das Bundeskriminalamt auf neue Anti-Terror-Befugnisse einstellen.
So sehr das von Parteitaktik und Eitelkeiten in die Länge gezogene Verfahren zu kritisieren ist, so respektabel ist dessen Ergebnis. Union und SPD präsentieren einen Kompromiss, der die Bedürfnisse der Bürger nach Sicherheit und Freiheit miteinander versöhnt.
Denn die umstrittenen Online-Durchsuchungen von Computern stehen nun ausnahmslos unter richterlicher Kontrolle. Zudem ist gewährleistet, dass das BKA nur eingreift, wenn die Länder-Polizeien an ihre Grenzen stoßen. Das Gerede der Opposition vom allmächtigen deutschen FBI ist also reichlich übertrieben. Gleiches gilt für die Kritik daran, dass auch Ärzte, Journalisten und Anwälte überwacht werden dürfen. Erstens ist das nur in sehr engen Grenzen möglich. Und zweitens wird dadurch mitnichten eine rote Linie verschoben. Vielmehr übernimmt das BKA-Gesetz lediglich die bewährten Vorschriften der Strafprozessordnung. Die Klagen in Karlsruhe, die FDP und Grüne publikumswirksam angekündigt haben, kann die Große Koalition gelassen abwarten.
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